"Extrem aggressiv": Alkolenker rammt mehrere Autos und rastet aus

Kaputte Autos
Im Juni krachte ein alkoholisierter Lenker im Bezirk Tulln in mehrere Fahrzeuge. Nun stand der 30-jährige Bosnier in St. Pölten vor Gericht.

Die Opfer stehen nach wie vor unter Schock. „Mein ganzer Körper war mit Hämatomen übersät, mehrere Rippen gebrochen. Ich muss noch immer zur Physiotherapie“, erzählt eine 35-jährige Niederösterreicherin.

„Ich erlitt ein Schleudertrauma, mehrere Tage lang tat mir der Nacken weh“, berichtet eine 28-Jährige.

Retter wurden beschimpft

Den 25. Juni 2025 werden jene Personen, die völlig schuldlos in einen schweren Unfall zwischen Tulln und Langenlebarn im Bezirk Tulln verwickelt waren, wohl so schnell nicht vergessen. Ein Alkolenker war es, der an diesem Tag auf der L120 in mehrere Fahrzeuge gekracht war. 

Damit noch nicht genug – der Mann rastete nach dem Vorfall völlig aus. Er soll Retter beschimpft und auf andere Fahrzeuge eingeschlagen haben. "Er war extrem aggressiv", erinnert sich eine Zeugin.

Am Dienstag wurde dem gebürtigen Bosnier am Landesgericht St. Pölten der Prozess gemacht. Der 30-Jährige legte dabei ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich auch bei den Opfern.

„Ich hatte an dem Tag Streit mit meiner Freundin, nach der Arbeit habe ich einige Biere getrunken“, erzählt der Angeklagte. An den Unfall selbst könne er sich nicht mehr erinnern, beteuert er. Fest steht, dass der 30-Jährige im Freilandgebiet zum Überholen ansetzen wollte. Doch dann dürfte er bemerkt haben, dass ihm ein Auto entgegenkam. Der Alkofahrer lenkte wieder auf den rechten Fahrstreifen und krachte dabei in mehrere Pkw.

Bedingte Freiheitsstrafe

Der Bosnier erlitt bei dem Crash selbst Verletzungen. „Ich war nicht mehr ich selbst“, sagt er auf die Frage des Richters, warum er nach dem Unfall völlig auszuckte. Die Polizei fand auf dem Fahrersitz seines Autos später eine leere Bierdose.

Der 30-Jährige, der zuvor als Lkw-Fahrer tätig war, verlor durch den Vorfall seinen Führerschein und damit auch seinen Job.

Zudem bekam er am Dienstag noch eine bedingte Freiheitsstrafe in der Höhe von acht Monaten und eine Geldstrafe in der Höhe von 2.000 Euro aufgebrummt. Schmerzengeld an die Opfer muss er ebenfalls bezahlen; 2.000 Euro in bar übergab er noch im Gerichtssaal.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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