"Erschießt sie, foltert sie": Haft wegen Hasspostings

Immer mehr Anklagen wegen Hetze
Weil sie im Internet gegen Asylwerber hetzte, wurde eine 27-Jährige zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

"Seit immer", sagt Sabrina H. zu Richter Markus Pree, sei sie arbeitslos. Lehrausbildung habe sie keine gemacht. "Es hat mich einfach nicht gefreut." Die 27-Jährige lebt von der Sozialhilfe. Ihre Tagesfreizeit bestreitet die Oberösterreicherin damit, dass sie Alkohol in rauen Mengen trinkt und vor dem Computer sitzt. Neun Vorstrafen hat die Frau bereits kassiert. Es geht um Betrügereien, versuchten Diebstahl und Drogenkonsum.

H. ist Fan der Facebook-Seite "Islam gehört nicht zu Österreich", die mittlerweile mehr als 22.700 Mitglieder zählt. In dem Forum wird über aktuelle politische Themen diskutiert, aber auch gehetzt. Immer wieder geht es gegen Flüchtlinge, Ausländer und Andersdenkende.

Am 12. September 2015 tauchen auf der Seite Einträge von Sabrina H. auf. Sie schreibt: "Die Schweine nehmen Oberhand." "Sperrt sie ein, erschießt sie, foltert sie. "Macht dass, was der Führer getan hätte." "Ab in die Gaskammer mit ihnen". Es sind insgesamt zwölf Einträge, die sich allesamt gegen Asylwerber richten.

Verbotsgesetz

Ein anonymer User meldet die Postings dem Verfassungsschutz. Dort gibt es eine eigene Stelle, die Hinweise entgegennimmt und prüft. Dann bekommt die Oberösterreicherin Besuch von der Polizei. Eine Hausdurchsuchung wird durchgeführt, der Computer beschlagnahmt. Schlussendlich sieht sich die mutmaßliche Täterin mit einer Anklage nach dem Verbotsgesetz konfrontiert. Strafrahmen: ein bis zehn Jahre Haft.

Bei dem Geschworenenprozess am Landesgericht St. Pölten zeigt sich H. zuerst nicht geständig. Sie erzählt von einer Gruppe Obdachloser, die damals in ihrer Wohnung übernachtet hätten. Sie sollen die Hasspostings formuliert haben, während die 27-Jährige ihren Rausch ausschlief. An Namen könne sie sich aber nicht mehr erinnern.

Erst als Pree auf die Angeklagte einredet, gesteht H. Sie wisse auch nicht, was in sie gefahren sei und gibt dem Alkohol die Schuld. Die Frau wird zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Acht Monate davon muss sie im Gefängnis verbringen. Vielleicht kommt sie aber auch mit einer Fußfessel davon. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehr als 600 Ermittlungsverfahren führte die Justiz 2016 in Sachen Verhetzung durch, rund 100 Anklagen wurden ausgestellt. Experten rechnen damit, dass 2017 diese Zahlen noch steigen könnte.

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