Erneuter Clinch mit Behörde: Schuhrebell will Strafe nicht zahlen

Staudinger will eine Begegnungszone vor seiner Werkstatt.
Staudinger weigerte sich, während seiner Hausmesse Parkverbotsschilder aufzustellen.

Nach dem Clinch mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) legt sich der Waldviertler Schuhrebell Heini Staudinger aus Schrems erneut mit einer Behörde an. Er weigerte sich, während seiner zweitägigen Hausmesse Halte- und Parkverbotsschilder auf der Straße vor seiner Werkstatt aufzustellen. Prompt schickte ihm die Gmünder Bezirkshauptmannschaft eine Strafverfügung in der Höhe von 150 Euro, die er jedoch nicht zahlen will, weil er die behördlichen Auflagen als Schikanen und geschäftsschädigend empfindet. Staudinger müsse sich an Vorschriften halten, kontert Bezirkshauptmann Johann Böhm im Gespräch mit dem KURIER.

Verhandlung

Bei einer Verkehrsverhandlung im Vorfeld der vergangenen Hausmesse sei laut Behörde vereinbart worden, Halte- und Parkverbotstafeln rund um das Firmengelände in der Niederschremserstraße aufzustellen. "Von einem einstimmigen Verhandlungsergebnis kann keine Rede sein", meint Staudinger. Aus seiner Sicht sind das unsinnige Auflagen, die er nicht akzeptieren will. "Statt der Tafeln hatten wir drei Mitarbeiter im Einsatz, die zwischen Autofahrern, Mitarbeitern und Kunden für ein gemütliches Nebeneinander sorgten", betont Staudinger. Mit seinem Widerstand will er folgendes bewirken, dass die Niederschremserstraße eine Begegnungszone wird. "’Shared Space’ ist die beste Verkehrslösung, wenn man bedenkt, dass vor unserer Werkstatt täglich fast 500 Personen unterwegs sind", sagt der Schuherzeuger, der bei seiner Rechnung die Insassen von sechs Reisebussen pro Tag, die Mitarbeiter und Autofahrer zusammenzählt.

Bezirkshauptmann Johann Böhm äußert sich dazu nur soweit: "Staudinger will ständig etwas anderes. Auch er hat sich an Rechtsvorschriften zu halten", betont Böhm. Das Halte- und Parkverbot sei wichtig, weil Anrainer immer wieder verparkte Hauseinfahrten beklagten. Sollte Staudinger tatsächlich nicht zahlen, werde der nächste Schritt eingeleitet.

Geldstrafe

Das ist bekanntlich nicht das erste Mal, dass es Staudinger auf eine Pfändung ankommen lässt. Vor eineinhalb Jahren rückten Exekutoren in seinen Shops in Wien an, um die Strafe von 2626 Euro einzutreiben. Die wurde verhängt, weil er laut Höchstgericht ein illegales Bankengeschäft betrieben hatte. Er lieh sich 2,8 Millionen Euro von Privaten aus und versprach ihnen dafür vier Prozent Zinsen. Mit dem Geld ließ er etwa mehrere Fotovoltaikanlagen errichten.

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