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Einspruch gegen Mord-Anklage im Fall Daniela Kammerer

42-jähriger Verdächtiger galt schon 2013 als "dringend tatverdächtig" - Rechtsanwalt verweist auf Grundsatz "nicht zweimal in derselben Sache"
Junge Frau mit langen blonden Haaren und Brille, trägt ein dunkles Oberteil und lächelt leicht vor neutralem Hintergrund.

Zusammenfassung

  • Der 42-jährige Verdächtige erhebt Einspruch gegen die Mordanklage im Fall der 2005 in Innsbruck getöteten Studentin und beruft sich auf formale Gründe.
  • Die Anklage stützt sich nun auf eine DNA-Spur des Angeklagten auf einer Zigarette am Tatort, nachdem frühere Indizien 2014 nicht ausreichten und das Verfahren eingestellt wurde.
  • Der Anwalt verweist auf das Prinzip 'nicht zweimal in derselben Sache' und stellt die Verwertbarkeit der neuen Beweise infrage.

Die in Innsbruck eingebrachte Mordanklage gegen einen 42-Jährigen, der mit einer 2005 getöteten Studentin in Zusammenhang gebracht wird, wird von der Rechtsvertretung des Beschuldigten beeinsprucht. Anwalt Mathias Kapferer bestätigte einen entsprechenden Bericht der Tiroler Tageszeitung. Er will "formale Gründe" geprüft wissen. Der 42-Jährige, der in Australien lebt, werde aber jedenfalls zu einer allfälligen Verhandlung nach Innsbruck kommen.

Die Anklage ist Kapferer eigenen Angaben zufolge vor einer Woche zugestellt worden, er werde den Einspruch nächste Woche abgeben. Dem ehemaligen Studienkollegen der jungen Frau wird vorgeworfen, diese in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet zu haben. Ein Pensionist fand die blutüberströmte Leiche der Niederösterreicherin vor einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark.

2013 "dringend tatverdächtig"

Der 42-Jährige hatte bereits vor mehr als zwölf Jahren als "dringend tatverdächtig" gegolten. Er war kurz vor Weihnachten 2013 - aus Australien kommend - am Flughafen Wien-Schwechat von "Cold Case"-Experten des Bundeskriminalamts festgenommen worden. Damals hatte sich der Verdacht gegen den Angeklagten auf verschiedene Indizien gestützt, unter anderem auf seine DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers. Nachdem sich diese als nicht so stichhaltig erwiesen hatten wie zunächst angenommen, wurde der Mann nach sieben Wochen enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt.

Nun fußt die Anklage auf einer DNA-Spur des Angeklagten auf dem Filter einer nur wenig angerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle abgelegt war. Die Staatsanwaltschaft schließt, dass der Angeklagte am Tatort gewesen sein muss. Der Tatverdacht habe sich "wieder erhärtet", auf Basis aller nunmehr vorliegenden Ermittlungsergebnisse gebe es nur mehr gegen den 42-Jährigen einen "konkreten Verdacht", so die Anklagebehörde vor etwa zehn Tagen.

Zigarette lag schon 2013 vor

Kapferer sah schon damals die Anklage "auf schwache Beine gestellt". Das bekräftigte er auch am Donnerstag. Bei seinem Einspruch werde es um die Klärung der Frage gehen, ob sein Mandant in der Sache überhaupt ein zweites Mal verfolgt werden darf. 

Die Zigarette sei immer schon vorgelegen, seinen Angaben zufolge wären die Untersuchungsmethoden auch 2013 schon gut genug gewesen, um dort DNA so wie heute verwertbar zu machen. Das Strafrecht folge dem Grundsatz "Ne bis in idem" - "nicht zweimal in derselben Sache" und ziehe diesbezüglich eine enge Grenze, so Kapferer.

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