Einspruch abgewiesen – doch Buschenschank bleibt zu

Einspruch abgewiesen – doch Buschenschank bleibt zu

Hollabrunn – Ein Etappenziel ist für Gabriele Hartl erreicht. Die Pächterin des Hollabrunner Terrassenheurigen kämpft darum, wieder aufsperren zu dürfen. Der Hollabrunner Stadtrat wies vor wenigen Tagen den Einspruch eines Anrainers ab. Doch aufsperren kann sie deshalb noch lange nicht: Sie muss abwarten, bis – laut Gemeinde notwendige – Parkplätze ins Grundbuch eingetragen worden sind.

„Ich verstehe nicht warum“, sagt Hartl. „Wir betreiben eine Buschenschank und keinen Gewerbebetrieb.“ Dennoch: „Erst wenn sämtliche Auflagen erfüllt sind, kann wieder aufgesperrt werden“, sagt Bürgermeister Erwin Bernreiter. „Und dabei handelt es sich um Auflagen, die nach dem Gesetz gemacht werden müssen.“

Liegenschaftseigentümer ist das Land NÖ. Viele Jahre wurde der jetzige Terrassenheurige als Schulheuriger genutzt. Bis dahin ohne Probleme. Doch dann fühlte sich ein Nachbar gestört. Vor allem die Öffnungszeiten wären nicht eingehalten worden. Seither hagelt es Vorschriften für die Buschenschank-Pächterin. Und seit vier Monaten ist geschlossen.

Eine Lüftungsanlage wurde eingebaut, die Fenster zum Nachbarn mit Folie verklebt, die Griffe wurden abmontiert und eine 1,8 Meter hohe Holzplanke wurde auf der Terrasse errichtet. Auflagen, die sogar den Nachbarn zum Kopfschütteln veranlassen.

Jetzt soll Hartl noch für Parkplätze sorgen. Die hat sie sogar – eine Zusage der nahen Landwirtschaftlichen Fachschule liegt vor. Doch diese Parkplätze müssen laut Gemeinde eben eingetragen werden.

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