St. Pöltner Auge in Auge mit Serieneinbrecher: "Schleich dich!"

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Einbruchserie in St. Pölten und Amstetten: Georgier wurde nach Abschiebung in Österreich aktiv.

Irgendwann reichte es der deutschen Justiz: Dreimal stand ein Georgier bereits wegen Einbrüchen vor dem Richter, verbüßte Haftstrafen. Im Jahr 2022 wurde der heute 39-Jährige schließlich in sein Heimatland abgeschoben – nur um einige Zeit später wieder in Österreich aufzutauchen.

Dort blieb er kriminell. Insgesamt sechsmal soll der Mann in St. Pölten und Amstetten zugeschlagen haben.

„Es war um die Mittagszeit, als ich plötzlich Geräusche an der Tür hörte“, erinnert sich ein Pensionist, der in der Heidenheimer Straße in der Landeshauptstadt lebt. Als der Niederösterreicher durch den Spion blickte, sah er einen Mann, der Schrauben aus dem Türschloss drehte. 

„Ich habe die Tür aufgerissen und 'Schleich dich!' gerufen, dann ist er davongelaufen“, erinnert sich das Opfer im Gespräch mit dem KURIER. Eine Sofortfahndung der Polizei blieb erfolglos.

Auch in der Fuhrmannsgasse drang der Angeklagte, der sich am Montag am Landesgericht St. Pölten verantworten musste, in eine Wohnung ein. Immer hatte er es auf Schmuck und Bargeld abgesehen.

„Ich bin mit dem Flugzeug nach Österreich gereist, wollte eigentlich weiter nach Italien, um einige Familienmitglieder zu treffen“, erzählt der Georgier vor Gericht. 

"Ich benötige eine Magenoperation"

Doch ausgerechnet in Österreich sei ihm das Geld für die Weiterreise ausgegangen, behauptet er. Das macht den Richter neugierig: „Aber Sie haben den erbeuteten Schmuck doch verkauft – hat das Geld dennoch nicht ausgereicht?“ – „Nein“, so der Angeklagte. „Ich habe während meiner Zeit in Österreich erfahren, dass ich eine Magenoperation benötige. Deshalb habe ich bereits Geld gespart.“

Tatsächlich schaffte es der Georgier, nach seinen Coups in Niederösterreich nach Weißrussland zu flüchten. Dort flog er jedoch schnell auf, denn er war mit einem gefälschten litauischen Pass unterwegs. „Den habe ich mir im Internet bestellt, weil ich meinen verloren hatte“, berichtet er.

Das Urteil: Fünf Jahre Haft (Strafrahmen: ein bis 15 Jahre). Der Angeklagte akzeptiert das Urteil sofort, auch die Staatsanwältin ist einverstanden. Die Entscheidung des Schöffensenats ist somit rechtskräftig.

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