Ehepaar wurde von Rottweiler attackiert

Ehepaar wurde von Rottweiler attackiert
Die 64-Jährige und der 66-Jährige aus dem Bezirk Neunkirchen wurden im Krankenhaus behandelt, der Hundebesitzer angezeigt.

Am Dienstagabend wurde ein Ehepaar in Ternitz, im Bezirk Neunkirchen, von einem freilaufenden Rottweiler gebissen. Die 64-Jährige und ihr 66-jähriger Ehemann wurden laut Polizei von dem Tier auf einer Straße "grundlos attackiert". Beide mussten im Krankenhaus wegen Bissverletzungen behandelt werden.

Der 53-jährige Hundebesitzer wird bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt sowie bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt.

Amtsbekannter Rottweiler

Bei der Rottweiler-Hündin soll es sich laut Polizei um einen bereits amtsbekannten Problemhund handeln. Bereits im vergangenen November hat die Hündin einen 45-Jährigen attackiert und mehrmals in Unterschenkel und Arme gebissen. Ein Bruch des Sprunggelenkes war die Folge.

Die Rottweiler-Hündin kann sich auf dem Betriebsgelände ihres Besitzers zusammen mit anderen Hunden frei bewegen. Allerdings schafft es der Hund immer wieder, sich durch ein geöffnetes Einfahrtstor der Zimmerei ins Freie zu stehlen. Bei einem solchen „Ausgang“ hat der Hund Dienstagabend das Ehepaar, welches gerade einen Spaziergang machte, ohne Vorwarnung angefallen und schwer verletzt.

Verfahren läuft

Der Hundehalter wurde bereits nach dem ersten Vorfall angezeigt. Die Stadtgemeinde Ternitz hatte ein Hundehalteverbot gegen den 53-jährigen Hundebesitzer erlassen. „Dieses versucht er aber rechtlich zu bekämpfen. Daher konnte ihm das Tier noch nicht abgenommen werden“, erklärt ein ermittelnder Beamter.

"Eigentlich hätten wir diesen Einspruch bei der Stadtratssitzung am 11. Juni abgelehnt", erklärt Ternitz-Bürgermeister Rupert Dworak (SPÖ).

Verbot noch heute Mittwoch

Aufgrund des erneuten Vorfalls am Dienstag, wird nun bereits am heutigen Mittwoch ein neuer Bescheid ausgestellt, wie der Stadtchef sagt: "Dieses neue Hundehalteverbot wird noch heute ausgeschickt und es wird keine aufschiebende Wirkung geben." Dem 53-Jährigen wird also wohl in den kommenden Tagen die Haltung seines Hundes untersagt und der Hund abgenommen werden.

Warum dies nicht bereits nach dem ersten Vorfall, trotz des Einspruchs geschah, erklärt der Bürgermeister: "In dieser Einspruchsfrist durften wir ihm den Hund nicht wegnehmen. Das ist gesetzlich so geregelt. Leider musste erst wieder etwas passieren, damit man das Hundehalteverbot durchsetzen kann."

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