Ehefrau bedroht, gebissen und abgehört: Afghane muss hinter Gitter

Wirklich glaubwürdig wirken die Entschuldigungen des Angeklagten nicht. "Es tut mir sehr leid", sagt der 20-Jährige zwar immer wieder. Seine Taten sprechen aber eine andere Sprache.
Zwei Mal war der afghanische Staatsbürger in den vergangenen Jahren bereits zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden, weil er seine Ehefrau massiv bedroht, geschlagen und sogar gebissen hatte. Am Montag muss er sich erneut am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Denn unmittelbar nach seiner letzten Verurteilung ging es weiter.
Darum zweifelt auch die Richterin an der Einsicht des Angeklagten: "Ich habe nicht das Gefühl, dass es Ihnen wirklich leid tut und dass Sie einsehen, etwas falsch gemacht zu haben." Von Februar bis Juli dieses Jahres soll der 20-Jährige seine - mittlerweile getrennt lebende - Ehefrau erneut mehrfach bedroht haben. "Wenn du mich verlässt, werde ich dich und deine Familie nicht am Leben lassen", habe er unter anderem angekündigt, sagt die ebenfalls 20-Jährige - ebenfalls afghanische Staatsbürgerin - als Zeugin aus.
Kontaktverbot
Doch der Mann beteuert: "Es ist mir egal, ob sie meine Frau ist oder nicht, mir geht es nur um meine Kinder." Daher werde er der gewünschten Scheidung nun auch zustimmen, versichert der Anwalt des Afghanen: "Er hat eingesehen, dass diese Beziehung nicht mehr funktioniert."
Auch das von seiner Ehefrau beantragte Kontaktverbot akzeptiere er - sofern ein regelmäßiges Besuchsrecht für seine beiden Kinder vereinbart werde. Außerdem erkläre er sich bereit, ein Anti-Aggressionstraining zu absolvieren: "Das ist unbedingt notwendig."
Doch die Richterin bleibt hartnäckig. "Sie haben Ihrer Frau verboten, einen anderen Mann in ihrer Wohnung zu treffen und ihr auch Vorschriften gemacht, welche Kleidung sie tragen darf. Das klingt nicht so, als wäre es Ihnen egal", hält sie dem Angeklagten vor. Der Mann hatte außerdem ein Mikrofon in der Wohnung seiner Gattin versteckt, um sie belauschen zu können.
"War ein Fehler"
Warum er dies getan habe? "Dazu will ich nichts sagen", gibt sich der 20-Jährige plötzlich wortkarg. Dass es in Österreich verboten ist, Mikrofone ohne Zustimmung der Abgehörten zu installieren, sei ihm nicht bekannt gewesen, behauptet er. "Es war ein Fehler."
Das Urteil, 20 Monate unbedingte Haft, ist nicht rechtskräftig.