Drei Jahre und zehn Monate Haft in Korneuburger Schlepperprozess

Symbolbild Polizei
24-Jähriger soll Transporte (mit-)organisiert und Lenker rekrutiert haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wegen Schlepperei ist ein Mann am Freitag am Landesgericht Korneuburg zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Dem 24-Jährigen wurde vorgeworfen, gewerbsmäßig als führendes Mitglied einer kriminellen Vereinigung mehrere Transporte (mit-)organisiert und Chauffeure rekrutiert zu haben. Bei einer Fahrt am 1. Oktober 2023 war es auf der Flucht vor der Polizei zu einem Verkehrsunfall mit Verletzten gekommen. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben rechtskräftig.

Die Flüchtlinge mussten den Angaben zufolge einen Betrag von mehreren tausend Euro pro Person an die Schleppervereinigung zahlen. Die Schöffenverhandlung drehte sich um mehrere Fahrten von August bis Oktober des Vorjahres nach Österreich bzw. nach Deutschland. Darunter war auch eine Tour am 1. Oktober 2023, bei der insgesamt 31 Personen türkischer und kurdischer Abstammung im Laderaum eines Transporters zusammengepfercht worden waren. Dreieinhalb bis vier Stunden ohne Essen oder Trinken und ohne Pause mussten die Flüchtlinge der Staatsanwaltschaft zufolge während der Fahrt ausharren. Auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle soll der Lenker stark beschleunigt haben, zickzack gefahren sein und versucht haben, auf Nebenstraßen auszuweichen, bis es in Wolfsthal (Bruck an der Leitha) nahe der Grenze zur Slowakei zu einem Unfall kam, bei denen Geschleppte verletzt wurden.

Flüchtlinge auf engem Raum

Ebenfalls in qualvollen Zustand versetzt worden sein sollen Flüchtlinge bei einer von der kriminellen Vereinigung organisierten Schleppung von insgesamt zwölf Türken und Afghanen in der Nacht auf den 27. Oktober 2023 über den Grenzübergang Spielfeld (Bezirk Leibnitz) in der Steiermark nach Österreich. Die Flüchtlinge sollen den Angaben zufolge "über mehrere Stunden unter sehr beengten Platzverhältnissen" im maximal acht Quadratmeter großen Laderaum "ohne ausreichende Versorgung mit Wasser und Nahrung sowie ohne Pausen", um auszusteigen oder die Notdurft zu verrichten, befördert worden sein.

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