Die wichtigsten Fragen zum 3. März

APA2038786 - 14032010 - MUCKENDORF - ÖSTERREICH: Eine Stimmabgabe am Sonntag 14.März 2010 in Muckendorf an der Donau. In Niederösterreich finden am heutigen Sonntag Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. APA-FOTO: HERBERT PFARRHOFER
Wer wählt wen wann? Welche Stimme ist gültig? Der KURIER hat schon jetzt die Antworten

Am 3. März wählt Niederösterreich seinen neuen Landtag. Der KURIER liefert schon jetzt die wichtigsten Fakten zur Stimmabgabe.

Was wird am 3. März 2013 in NÖ gewählt?

Nach einer fünfjährigen Legislaturperiode wird der niederösterreichische Landtag neu gewählt. Das 56 Mitglieder umfassende Landesparlament ist der gesetzgebende Teil der Landesverwaltung. Seit 2003 hält die ÖVP in diesem Gremium die absolute Mehrheit. Bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2008 erreichte die Volkspartei mit 31 Abgeordneten die absolute Mehrheit. Die SPÖ stellt 15 Mandatare, die FPÖ sechs und die Grünen vier. Der Wahlausgang entscheidet auch über die Zusammensetzung der neunköpfigen Landesregierung. Neben Landeshauptmann Erwin Pröll hat die ÖVP dort aktuell fünf Sitze, die SPÖ zwei und die FPÖ einen.

Wer ist am 3. März wahlberechtigt?

Alle Landesbürger, die spätestens am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen ihre Stimme abgeben. Auch jeder der rund 170.000 Zweitwohnsitzer in NÖ ist wahlberechtigt. Insgesamt können 1,4 Millionen Bürger wählen. Die Wählerverzeichnisse liegen zwischen 18. und 23. Jänner bei den Gemeinden auf.

Wer tritt am 3. März zur Landtagswahl an?

Die vier derzeit im Landtag vertretenen Parteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ Grüne) stellen sich sicher der Wahl. Damit sie antreten dürfen, genügt die Unterschrift von jeweils drei Abgeordneten. Zusätzlich kann aber auch jede Gruppierung antreten, die bis 25. Jänner pro Wahlkreis (Wahlkreise entsprechen im Wesentlichen den politischen Bezirken, Anm.) 50 notariell beglaubigte Unterschriften von Unterstützern vorweisen kann. „Die Unterschriften werden von der jeweils zuständigen Wahlbehörde geprüft“, sagt Landtagspräsident Hans Penz. Somit steht bis Ende Jänner 2013 fest, welche Gruppierungen in welchem Wahlkreis antreten.

Wie kann ich an der Landtagswahl teilnehmen?

Grundsätzlich kann jeder seine Stimme am 3. März 2013 in den zuständigen Wahllokalen abgeben. Allgemeiner Wahlschluss ist um 17 Uhr – in kleineren Gemeinden schließen die Wahllokale meist früher. Wer am Wahltag verhindert ist oder nicht in seinem Wahllokal wählen kann, kann eine Wahlkarte beantragen. Diese ist bis zu vier Tage vor der Wahl schriftlich und zwei Tage vor der Wahl persönlich bei der zuständigen Wahlbehörde zu beantragen. Die ausgefüllte Wahlkarte muss am Postweg am 3. März 2013 bis spätestens 6.30 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde sein. Bettlägrige können von „fliegenden“ Wahlbehörden Gebrauch machen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, seine Wahlkarte am Wahltag bis Wahlschluss in einem anderen Wahlkreis abzugeben.

Wie gebe ich eine gültige Stimme ab?

„Der Wählerwille muss erkennbar sein“, erklärt Landtagspräsident Penz. Da in NÖ das Persönlichkeitswahlrecht gilt, lautet der Grundsatz „Name vor Partei“. Am Stimmzettel sind sowohl Parteien als auch tatsächliche Personen angeführt. Die Personenstimme schlägt aber in jedem Fall die Parteistimme. Der Stimmzettel ist gültig, wenn zumindest ein Kreuz darauf gesetzt wird. Möglich sind aber bis zu drei Kreuze: Für Partei, Landeslisten- und Wahlkreiskandidaten. Ungültig ist die Stimme, wenn nichts oder zwei verschiedene Parteien angekreuzt sind. Auch wer auf der Landesliste den Kandidaten einer Partei und auf der Wahlkreisliste jenen einer anderen Fraktion ankreuzt, wählt ungültig.

Welche Reihenfolge gibt es am Stimmzettel?

Die vier im Landtag vertretenen Parteien stehen gemäß ihrer Mandatsgröße am Stimmzettel, alle anderen Gruppen gemäß dem Datum des Einlangens ihrer Meldung samt Unterstützungserklärungen

Wie werden die Mandate vergeben?

Die Einwohnerzahl legt fest, wie viele Mandate pro Wahlkreis vergeben werden. Berechnet werden die Landtagssitze pro Partei nach dem „D’Hondt-Verfahren“ (benannt nach dem belgischen Rechtswissenschaftler Victor D’Hondt, Anm.).

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