Die Jäger der Internet-Hetzer

Die Jäger der Internet-Hetzer
Verfassungsschutz muss immer öfter Hass-Postings nachgehen, auch die Zahl der Anklagen steigt

Wer mit jenen Fahndern sprechen will, die die Internet-Hetzer jagen, der muss zuerst eine Sicherheitsschleuse passieren. In den oberen Stockwerken der Landespolizeidirektion in St. Pölten arbeiten die Beamten des Verfassungsschutzes. Im Referat Staatsschutz sind jene Ermittler aktiv, die gegen die Verfasser von Hass-Postings vorgehen. Zu tun gibt es für die Exekutive derzeit mehr als genug.

Chef des Verfassungsschutzes ist Roland Scherscher. Er berichtet von einer "deutlichen Zunahme" an Anzeigen, die sich mit Web-Beiträgen mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten beschäftigten. "Seit der Flüchtlingskrise sind diese Postings leider spürbar mehr geworden", sagt Scherscher.

Kritik

Immer öfter bekommt der Verfassungsschutz Screenshots von Internetseiten oder Adressen zugespielt. Die Aufgabe der Ermittler ist es dann, die Verfasser dieser Postings ausfindig zu machen. "Bei den Tätern handelt es sich meistens um bislang unauffällige Personen, die aus den verschiedensten Berufsgruppen stammen. Und: Sie kommen aus der Mitte der Gesellschaft", betont der Verfassungsschützer. Bei den Einvernahmen der Verdächtigen würde sich oft ein ähnliches Bild ergeben. Die Internet-Hetzer würden ihre Tat bereuen, aber sich damit verteidigen, dass sie Kritik an der derzeitigen Situation üben hätten wollen.Auch in den Gerichtssälen stehen Prozesse mit dem Thema Verhetzung immer öfters an der Tagesordnung. Wurden im Jahr 2013 österreichweit noch 21 Anklagen erhoben, so waren es heuer (Stand September) schon 54. In den kommenden Jahren könnten es noch deutlich mehr werden. Denn der Tatbestand der Verhetzung wurde laut Justizminister Wolfgang Brandstetter neu definiert und wird ab 1. Jänner 2016 deutlich strenger geahndet. Unter anderem ist die Veröffentlichung von Gewalt- oder Hasspropaganda in Text oder Bild strafbar. Wird sie einer "breiten Öffentlichkeit" zugänglich gemacht, drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

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