Ex-BVT-Mann verkaufte Daten – wieder in NÖ verurteilt
Prozess fand am Landesgericht St. Pölten statt.
Ein ehemaliger Beamter des aufgelösten Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hat am Mittwoch im zweiten Rechtsgang am Landesgericht St. Pölten nicht rechtskräftig zwei Monate bedingt wegen Bestechlichkeit erhalten.
Damit fiel die Strafe gleich hoch aus wie im Mai 2025. Das Urteil war vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben worden.
Der 67-Jährige soll für eine Privatermittlerin gegen Entgelt Firmenbuch-Abfragen und Organigramme gemacht haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten nach der Verurteilung nach mehreren Verhandlungstagen am 14. Mai des Vorjahres Berufung angemeldet, letztere zusätzlich auch Nichtigkeitsbeschwerde.
Laut Entscheidung des Höchstgerichts fehlten Feststellungen, dass keine Verjährung eingetreten war, wurde zu Beginn der Schöffenverhandlung am Mittwoch erläutert. Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verwies auf Ermittlungsmaßnahmen. Deshalb liege keine Verjährung vor, hielt er fest.
67-Jähriger bekannte sich nicht schuldig
Laut Anklage soll der damals für das BVT tätige Beamte Firmenbuch-Abfragen gemacht sowie Organigramme und Analysen für die deutsche Privatagentin Christina W. - „Deckname Nina“ - erstellt haben und dafür bezahlt worden sein. „Die Kombination Geld für pflichtwidrige Amtsgeschäfte ergibt den Vorwurf der Bestechlichkeit“, sagte Handler am Mittwoch im Eröffnungsvortrag. Die Organigramme seien mit einer Software des BVT angefertigt worden.
Der 67-Jährige bekannte sich - wie schon im ersten Rechtsgang - nicht schuldig. Er habe die Organigramme und Schaubilder in seiner Freizeit auf seinem Privatcomputer erstellt und keine internen Informationen weitergegeben, sondern öffentlich zugängliche Quellen verwendet, betonte er. Firmenbuch-Abfragen habe er nicht für W., „sondern für meine dienstliche Tätigkeit gemacht“. Die ursprünglich mitangeklagte Deutsche gilt als verhandlungsunfähig.
Gericht bot keine Diversion an
Handler bezeichnete es im Schlussvortrag als „besonders verwerflich“, dass der damalige Beamte für die Tätigkeiten bezahlt worden sei. Die konkrete Nebenbeschäftigung habe er seinem Arbeitgeber nicht gemeldet, das „wäre auch nie im Leben genehmigt worden“, betonte der Oberstaatsanwalt. Verteidiger Roland Kier ersuchte um einen Freispruch. Der 67-Jährige hätte sich mit einer Diversion einverstanden gezeigt, diese wurde ihm aber vonseiten des Gerichts aus spezial- und generalpräventiven Gründen nicht angeboten.
Urteil ist nicht rechtskräftig
Der in Niederösterreich wohnhafte Beschuldigte wurde am Mittwoch - wie 2025 - bezüglich jener sechs Recherchen für die Beratungsfirma der Deutschen verurteilt, bei denen er selbst eine Zahlung eingeräumt hatte. Vom Gericht wurden 7.900 Euro an Gesamthonorar für diese Projekte von 2010 bis 2015 angenommen.
„Die Strafe passt so, wie sie ist“, meinte der Richter zu den zwei Monaten auf Bewährung. Verjährungshemmende Maßnahmen vonseiten der Ermittlungsbehörden wurden festgestellt. Die Staatsanwaltschaft meldete Berufung an, die Verteidigung gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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