Burgbesitzer soll Hund überfahren haben
Mit einem verletzten Hund und aufgewühlten Hundehaltern begann die Weihnachtsfeier vom Österreichischen Setter Club (Hunderasse).
Am vergangenen Sonntag trafen sich 50 Mitglieder vom mit ihren rund 20 Tieren auf dem Parkplatz der Burg Kreuzenstein (Bezirk Korneuburg). Es sollte dann einen Spaziergang durch den Wald zur Taverne geben. Die weihnachtliche Stimmung wurde aber durch einen Zwischenfall getrübt: Der neun Monate alte Hund "Paddy" wurde angefahren.
Während sich die Mitglieder gegenseitig begrüßten, bog ein grüner Geländewagen auf den Parkplatz. "Der Fahrer, der sich als der Besitzer der Burg herausstellte, hat uns gefragt, was wir da machen. Er hat behauptet, dass es ein Privatgrund sei und dass er gefragt werden möchte, ob wir hier sein dürfen. Laut Schild dort ist es aber ein öffentlicher Parkplatz", erzählt Reinhard Archam, der Präsident des Clubs. Die Hundebesitzerin weiter: "Der Fahrer ist dann Richtung Burg losgefahren. Am Weg standen mehrere Menschen und mein Hund, die versuchten noch rechtzeitig auszuweichen. Mein Hund kam aber unters Auto. Der Fahrer ist dann kurz stehen geblieben und hat dann noch mal voll Gas gegeben." Archam fügt hinzu: "Es kann passieren, dass man einen Hund überfährt, aber dann reagiert man anders und steigt nicht noch voll aufs Gas." Außerdem hätten umstehende Personen gerufen und Handbewegungen gemacht, er solle abbremsen.
"Habe selber zwei Hunde"
Hans Christian Wilczek, der Burgbesitzer, verteidigt sich: "Ich habe den Hund nicht gesehen. Ich bin weggefahren, dann habe ich Schreie gehört, bin stehen geblieben. Der Hund ist weggelaufen und ich bin weitergefahren." Außerdem habe er selber "zwei Hunde und würde so etwas niemals tun". Darüber hinaus seien 20 Hunde nicht angeleint herumgelaufen, was ihn geärgert hätte.
"Paddy" hat eine offene Fleischwunde davongetragen und muss nun einen Trichter um den Hals tragen, damit er seine Wunden nicht leckt. Seine Besitzerin hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet und überlegt, ob sie eine Anzeige machen oder zivilrechtlich auf Sachbeschädigung klagen soll. "Klar herrscht prinzipiell Leinenpflicht, aber auf der anderen Seite war die Burg geschlossen und sonst waren keine Gäste dort."
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