Bürger befürchten "Enteignung" durch fehlendes Gesetz

Wohnung mit Keller bezahlt, Wohnung ohne Keller bekommen – Petra Kaplan aus Guntramsdorf
Nach OGH-Urteil müssen Keller und Co ins Grundbuch. Der Gesetzgeber schweigt, ein Badener Jurist plant jetzt eine Bürgerinitiative.

Am Anfang stand der Streit um eine Zypresse. Am Ende könnte eine große Zahl von Wohungseigentümern um Geld umfallen, weil sie etwa für Keller oder Parkplätze bezahlt haben – sie ihnen aber trotzdem nicht gehören. Dazwischen liegt gesetzgeberische Untätigkeit. "Drei Jahre lang ist nichts passiert. Leute verlieren ihr Eigentum und der Gesetzgeber tut nichts," ärgert sich der Badener Wohnrechtsexperte Gottfried Forsthuber von der gleichnamigen Anwaltskanzlei – und ÖVP-Gemeinderat.Schon 2011 landete der Streit zwischen zwei Wohnungseigentümern beim Höchstgericht. Der Kläger forderte Schadenersatz, weil seine Hecke vom Beklagten gestutzt worden war. Der OGH entschied aber, dass es eben nicht seine Hecke sei. Obwohl der Grundstücksteil laut Nutzwertgutachten ihm gehört, sei es ein allgemeinen Teil der Liegenschaft. Der Grund: Zubehör muss im Grundbuch stehen. "Es wurde aber über Jahre hinweg nur in den Urkunden zum Kaufvertrag angeführt", erklärt Forsthuber. Deshalb laufen Wohnungseigentümer Gefahr, Keller, Gartenteil oder Parkplatz zu verlieren.

Petra Kaplan aus Guntramsdorf ist eine Betroffene. Vor 16 Jahren kaufte sie gemeinsam mit ihrem Mann eine Eigentumswohnung, bezahlte auch für den Keller. "Auch der Notar hat gesagt, dass der Keller uns gehört", erzählt sie, "das kommt doch einer nachträglichen Enteignung gleich. Hätten wir gewusst, dass es nötig ist, hätten wir den Keller damals natürlich eintragen lassen".

Kein Einzelfall

Das Problem: Nachträglich geht das nicht so leicht. Dazu müsste der Vertrag zwischen allen Wohnungseigentümern einstimmig geändert werden. Die Kosten müssten die Eigentümer zahlen. "Frau Kaplan ist kein Einzelfall", erklärt Forsthuber. Die Zahl potenzieller Betroffener ist bei weit über 400.000 Eigentumswohnungen und bei mehr als 800.000 darin lebenden Menschen hoch. Forsthuber hat deshalb die Initiative mein-eigentum.at ins Leben gerufen. "Das Problem ist akut, weil nach drei Jahren Ansprüche gegen den Verkäufer der Wohnung verloren gehen,", so Forsthuber. Er droht: "Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, wenn sich nicht bald etwas tut, starte ich eine parlamentarische Bürgerinitiative."Der Gesetzgeber ziert sich nämlich. "Es gibt einen fertigen Entwurf", bestätigt Christian Wigand vom Justizministerium. In der Koalition fehlt aber die Zustimmung der SPÖ. Im Justizausschuss Mitte Oktober wurde das Thema vertagt.

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