Bombendrohung gegen Kino: Teilbedingte Haft

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der Angeklagte erhielt 18 Monate Haft, davon 15 Monate bedingt.

Nach einer Bombendrohung gegen das Kinocenter Cineplexx in Wiener Neustadt ist ein 42-Jähriger am Dienstag vor Gericht gestanden. Der Angeklagte erhielt wegen Landzwangs 18 Monate Haft, davon 15 Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung wegen der Höhe der Strafe anmeldete.

Der 42-Jährige wurde im Sinn der Anklage schuldig gesprochen, rund 700 Besucher und Mitarbeiter des Kinocenters durch eine Drohung in Furcht und Unruhe versetzt zu haben, indem er telefonisch via Polizei-Notruf ankündigte, am 4. März um 20.45 Uhr werde eine Bombe beim Cineplexx zur Explosion gebracht werden. Das Kinocenter war daraufhin evakuiert worden, bei einer Durchsuchung des Gebäudes mit Spürhunden waren laut Polizei keine bedenklichen Gegenstände gefunden worden.

"Es tut mir sehr leid"

Im Ermittlungsverfahren hatte der Mann die Tat noch geleugnet, zu Beginn der Schöffenverhandlung bekannte er sich schuldig. Er hatte seiner Aussage zufolge an diesem Tag einen Doppler Wein sowie Bier getrunken und im alkoholisierten Zustand einen Film angeschaut. Warum er - mit dem Handy seines Sohnes - angerufen und mit einer Bombe gedroht hatte, "weiß ich nicht", meinte der Angeklagte, er sei auch noch nie in dem Kino gewesen. "Es tut mir sehr, sehr leid", sagte der in der Türkei geborene Mann, der in Österreich aufgewachsen und auch österreichischer Staatsbürger ist.

Am nächsten Tag habe seine Tochter erzählt, dass in den Nachrichten über die Evakuierung berichtet wurde. Da habe er sich an den Anruf erinnert und daraufhin SIM-Karte und Handy weggeworfen. Er habe sich geschämt und Angst davor gehabt, dass sich seine Familie von ihm abwende. Er könne seit Monaten nicht schlafen, sagte der Notstandshilfebezieher, der bereits einen Entzug hinter sich hat.

"Kein unbeschriebenes Blatt"

Der Angeklagte "ist kein unbeschriebenes Blatt", sagte der Staatsanwalt. Der 42-Jährige war wegen eines Verkehrsunfalls, den er im alkoholisierten Zustand verursacht hatte, zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Verteidiger beantragte im Schlussplädoyer eine bedingte Strafe und sagte, sein Mandant habe einen "Riesen-Blödsinn" gemacht und seine Lehre daraus gezogen.

Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren wirkten sich die Begehung der Tat während einer offenen Probezeit sowie die einschlägige Vorstrafe erschwerend aus. Mildernd war das Geständnis. Zusätzlich zur Haftstrafe wurde Bewährungshilfe angeordnet, außerdem wurde dem 42-Jährigen die Weisung erteilt, eine Alkoholentzugstherapie zu machen. Von einem von der Staatsanwaltschaft beantragten Widerruf der bedingten Strafnachsicht wurde abgesehen.

Im Frühjahr war es in Wiener Neustadt zu einer Reihe von Bombendrohungen gekommen. Am 5. März musste etwa ein Wettcafe geräumt werden - ein junger Mann war deswegen im September vor Gericht gestanden.

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