Betrugsverdacht in Tulln: Beamter soll sich bereichert haben

6. Dezember 2012: Brenner informiert den Koalitionspartner ÖVP und die Öffentlichkeit und erstattet Strafanzeige. Im Raum stehen der Verdacht der Untreue, des Amtsmissbrauchs und der Urkundenfälschung. Die Frau soll "weisungswidrig spekulative Geschäfte getätigt“ und eigenen Angaben zufolge dem Land Salzburg extrem hohe Bewertungsverluste in einem inoffiziellen, ausschließlich von ihr selbst gemanagten Derivatportfolio zugefügt haben.
Ein Mitarbeiter der BH soll bei Bestätigungen der Einzahlungen getrickst haben.

Etwa 6000 Euro soll der Beamte alleine in diesem Jahr mit seinem Betrugssystem in Tulln lukriert haben. Seit zehn Jahren arbeitet er in dieser Position. "Der Schaden beträgt insgesamt rund 70.000 Euro", sagt Leopold Grünner, Leiter der Innenrevision beim Land Niederösterreich.

Der Verdacht ist erst kurz nach Ostern per Zufall aufgeflogen. "Der Bedienstete war nicht anwesend und man hat in seinen Akten etwas anderes gesucht, da ist man draufgekommen, dass bei einer Einzahlungsbestätigung etwas nicht gestimmt hat", erklärt Grünner. Der Beamte soll bei den Zahlen der Einzahlungsbestätigung beim Ausstellen von Aufenthaltskarten getrickst und sich einen Teil der Gebühren selbst eingesteckt haben.

Die Aufenthaltskarten werden für jene Ausländer ausgestellt, die in Österreich arbeiten oder studieren, also einen Aufenthaltstitel oder eine Niederlassungsbewilligung haben. "Es ist nicht mit Asyl zu verwechseln", erläutert Grünner. Für die Betroffenen drohen keine Konsequenzen, da die Titel rechtlich ordnungsgemäß ausgestellt wurden.

Nicht suspendiert

Als der Verdacht aufflog, hat der Bezirkshauptmann von Tulln noch am 21. April Anzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten erstattet. "Seitdem sind wir dabei, alles aufzuarbeiten", sagt Grünner. Untersucht werden die Unterlagen der vergangenen zehn Jahre, richtig intensiv soll der Betrug aber erst in den vergangenen paar Jahren betrieben worden sein.

"Der finanzielle Schaden ist erheblich, so werden es auch die Konsequenzen für den Beamten sein. Ein gerichtliches Strafverfahren und eine dienstliche Disziplinaranzeige sind die Folgen. Bei einem vergleichbaren Fall vor ein paar Jahren war eine Entlassung die Konsequenz", erklärt Grünner. Der Verdächtige wurde einstweilen von seinem Dienst abgezogen und darf nichts mit Aufenthaltstiteln oder Geld bearbeiten. "Er ist Beamter, wenn man ihn sofort suspendiert, würde er mit den Bezügen, ohne Arbeitsleistung spazieren gehen", begründet Grünner die Entscheidung.

Kontrolle

Obwohl es interne Kontrollsysteme gibt, handelt es sich jeweils nur um Stichproben. Der Beamte soll sehr akribisch vorgegangen sein, der Betrug hätte daher nur durch Zufall aufgedeckt werden können oder "wenn man gezielt danach gesucht hätte". Um in Zukunft ähnliche Fälle vermeiden zu können, wird nun überlegt eine zusätzliche elektronische Prüfroutine einzuführen. "Damit könnten die Einzahlungsnummern automatisch abgeglichen werden."

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