Beschlagnahmt: Schuhrebell wartete vergebens auf Exekutor
Schlaf gut FMA, im GEA-Bett ist’s richtig nett", stand auf einem Transparent, das Verkäufer der Waldviertler Schuhwerkstatt (GEA) vor der Filiale in der Wiener Himmelpfortgasse in die Höhe hielten. Mit dieser werbewirksamen Botschaft wollte Schuhrebell Heini Staudinger die Möbelpacker – im Auftrag eines Exekutionsgerichts – Mittwochvormittag persönlich in Empfang nehmen. Denn die hatten sich am Vortag angekündigt, um die gepfändeten Betten im Wert von mehr als 10.000 Euro abzuholen. Allerdings ließen sie sich dann doch (vorerst) nicht blicken.
Wie berichtet, geht Staudingers Match mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) in die nächste Runde, weil er die Strafe über 2626 Euro (inklusive Mahnspesen) nicht bezahlen will. "Die Strafe ist absurd. Immerhin wird demnächst ein neues Crowdfunding-Gesetz für alternative Finanzformen beschlossen. Dann ist alles, was ich quasi ‚verbrochen‘ habe, legal", betont Staudinger nachdrücklich. Er hatte sich nach Ladenöffnung um 10 Uhr vor seinem GEA-Geschäft, in dem Schuhe und Betten verkauft werden, lautstark in Szene gesetzt. "Das Geld der Leute ist gut bei uns aufgehoben. Die letzte negative Bilanz haben wir 1997 gehabt", betont der 62-Jährige. Werner Kogler, Zaungast und Finanzsprecher der Grünen, lobte Staudingers Einsatz. "Nur durch seinen Druck kommt es nun zu einer Gesetzesänderung", sagte Kogler.
Illegal
Trotzdem: Aus Sicht der FMA und Höchstgerichte hat er ein illegales Bankgeschäft betrieben, weil er sich 2,8 Millionen Euro von Privatpersonen geliehen und ihnen dafür vier Prozent Zinsen versprochen hatte. In der Zwischenzeit hat Staudinger auf ein legales Nachrangigkeitsdarlehen umgestellt. Weil aber noch die Strafe zu begleichen ist, werden nun Möbelstücke zwangsversteigert.
Für die FMA ist der Waldviertler kein Thema mehr. "Wir haben die Sache einem Exekutionsgericht weitergegeben", erklärt FMA-Sprecher Klaus Grubelnik: "Staudinger hat den Anlegerschutz verletzt und einen Gesetzesbruch begangen. Daher gibt es eine rechtskräftige Strafe, die er zu zahlen hat. Wir behandeln ihn genauso wie jeden anderen auch. Es gibt keine Sonderbestimmung für selbst ernannte Gurus."
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