Behörde löst Grünen Klub im NÖ Landtag auf

"Klubobfrau" Helga Krismer
Vereinsbezeichnung wurde wegen „Irreführung und Verwechslungsgefahr“ untersagt. Grüne orten "Schlag gegen Opposition".

Die Grünen in Niederösterreich beklagen einen "weiteren Schlag gegen die Opposition". Grund dafür ist der Umstand, dass die Behörde einen von den Grünen Abgeordneten im April 2018 gegründeten Verein nun untersagt. begründet wird der Schritt mit Irreführung und Verwechslungsgefahr“.

Die Landtagswahl im Jänner brachte für die Grünen Stimmenverluste in einem Ausmaß, das ihnen ein Mandat kostete. Die verbliebenen drei Abgeordneten der Grünen haben laut Landtagsgeschäftsordnung nicht das Recht, sich zu einem Landtagsklub zusammenzuschließen - das ist erst ab mindestens vier Mandataren einer wahlwerbenden Partei möglich. Die Landessprecherin der Grünen, Helga Krsimer, und ihre beiden Mitstreiter Silvia Moser und Georg Ecker meldeten daraufhin dei Gründung eines Vereins unter dem Namen “Grüner Klub im NÖ Landtag" an. "Wir haben uns zu dieser Rechtsform zusammengeschlossen, um strukturell und wirtschaftlich handlungsfähig zu sein", sagt Krismer. Den Vereinsnamen habe man bewusst gewählt, damit es zu einer eindeutigen, unverwechselbaren Bezeichnung kommt. Rechtlich wähnte man sich damit auf der sicheren Seite, da die Landesverfassung definiere, dass Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei einen Landtagsklub bilden (Art. 12, NÖ LV 1979). Lediglich die Geschäftsordnung des Landtags schränkt diesen Umstand insofern ein, dass es zumindest vier Abgeordnete dieser Partei sein müssen.

Der Verein wurde von der Vereinsbehörde mit Schreiben vom 4. April 2018 genehmigt. In den Vereinsstatuten wird Helga Krsimer als "Klubobfrau" geführt. So ließ sie sich seitdem in Aussendungen und bei Pressekonferenzen auch bezeichnen. Ein Umstand, der unter den Mandataren des Landtags zunächst viel Getuschel ausgelöst hat.

Intervention

"Auf Intervention des Landtagsdirektors wurde eine Überprüfung des Vereins durchgeführt und nun mit Bescheid die Gründung des Vereins wegen Irreführung und Verwechslungsgefahr nicht gestattet", berichtet Krsimer. "Ein einmaliger Vorgang der Behörde. Man stelle sich vor man baue ein Haus nach einen Baubescheid und nach einem Jahr sagt dieselbe Behörde, das Haus muss abgerissen werden. Was würde wohl der Herr Landtagspräsident, sagen wenn ihm dies passieren würde?"

Für Krismer steht fest: In Ermangelung der Rechtsperson derselben Wahlpartei gebe es auch keine Verwechslung zu einem anderen Klub und die Vereinsbezeichnung entspreche der Verfassung. "Anscheinend befassen sich die ÖVP und der Landtagspräsident aber lieber mit den Grünen, anstatt einen Landesrat Waldhäusl ordnungsgemäß zu kontrollieren, stattdessen werden seine Machenschaften wie Drasenhofen akzeptiert", wettert die Landessprecherin der Grünen.

Bis Dezember haben die Grünen nun Einspruchsrecht. Sie beraten, wie sie in der Causa weiter vorgehen wollen.

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