Behörde gegen Supermarkt auf grüner Wiese in Hinterbrühl

Behörde gegen Supermarkt auf grüner Wiese in Hinterbrühl
Auch Bürgermeister dagegen. Das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.

Es ist ein kleiner Erfolg für die Bürgerinitiative „Auf der grünen Wiese“. Die rund 50 Bürger rund um Architekt Peter Klein kämpfen seit Jahren gegen die Pläne von Rewe, auf einem unbebauten Grundstück in der Hinterbrühl (Bezirk Mödling) unweit des Naherholungsgebiets Burg Liechtenstein eine Billa-Filiale zu errichten. Und zwar nur rund 500 Meter von einer bestehenden im Ortszentrum entfernt.

Nun hat sich die Bezirkshauptmannschaft (BH) Mödling als Baubehörde in ihrer Beweisaufnahme gegen eine Baubewilligung ausgesprochen. Rewe hat nun zwei Wochen Zeit eine Stellungnahme abzugeben, die die Behörde berücksichtigen wird. Eine solche kündigte der Konzern bereits an. Dann ist das Ermittlungsverfahren der BH abgeschlossen.

„Froh und erleichtert“ zeigt sich Architekt Klein, der mit einer Onlinepetition bereits mehr als 5.000 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt hatte. Denn im Zuge des Projekts wäre eine Fläche von 3.134 m2 versiegelt worden.

Öffentliches Interesse?

Zur Einschätzung der Behörde hat wohl auch die Stellungnahme des Hinterbrühler Bürgermeisters Erich Moser (ÖVP) beigetragen, der dem Projekt kein öffentliches Interesse konstatiert hat. Damit widerspreche es den Bebauungsbestimmungen von Hinterbrühl. Die besagen nämlich, dass Grundstücke nur dann mit mehr als 300 m2 bebaut werden dürfen, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Moser selbst wollte wegen des laufenden Verfahrens vorerst keine Stellungnahme abgeben.

Konkret hält die BH in ihrer Beweisaufnahme fest: „Zusammengefasst steht nach den gebotenen Interessenabwägungen einem Lebensmittelmarkt über 300 m2 der Bebauungsplan der Marktgemeinde Hinterbrühl entgegen und beabsichtigt die Bezirkshauptmannschaft Mödling als zuständige Baubehörde daher Ihr Ansuchen (...) um Erteilung der baubehördlichen Bewilligung (...) abzuweisen.“ Zudem widerspreche das Projekt dem Grundsatz der „sparsamen Grundinanspruchnahme.“

Das Verfahren rund um die neue Billa-Filiale zieht sich seit Jahren. Schon einmal hat die Behörde eine Baubewilligung abgelehnt, nach einem Einspruch seitens Rewe war das Verfahren vom Landesverwaltungsgericht NÖ wieder an die BH verwiesen worden.

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