Kinder als Räuber: Bedingte Haft nach Tankstellenüberfall in Wr. Neustadt
Mit einer Gaspistole (Symbolbild) bedrohte der 14-Jährige den Mitarbeiter einer Tankstelle.
Keine Anzeichen von Schüchternheit zeigte der 14-jährige Angeklagte am 16. Oktober des Vorjahres, als er den Angestellten einer Wiener Neustädter Tankstelle mit einer Gaspistole bedrohte und Bargeld forderte. Am Mittwoch präsentiert sich der Schüler am Landesgericht Wiener Neustadt plötzlich deutlich empfindlicher.
Man habe tags zuvor üben müssen, dem Gegenüber in einem Gespräch in die Augen zu schauen, erzählt sein Anwalt, der dann beantragt, den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Sein Mandant fühle sich eingeschüchtert.
Ein Antrag, dem überraschenderweise stattgegeben wird. Üblich ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit sonst nur bei Sexualdelikten, wenn höchstpersönliche Details aus dem Leben Angeklagter zur Sprache kommen. Im Fall von Minderjährigen wird dieser Schutz vom Gesetz allerdings erweitert.
Reumütiges Geständnis
Sein Mandant werde aber ein reumütiges Geständnis ablegen, versichert der Verteidiger zuvor noch: „Es tut ihm furchtbar leid und er verspricht, dass so etwas nie wieder vorkommen wird. Für seine Familie ist das Ganze eine große Schande, sie stehen aber voll hinter ihm.“
Vor den Augen zahlreicher Familienangehöriger sitzen der schmächtige 14-Jährige und sein 15-jähriger Komplize nebeneinander auf der Anklagebank. Fast wie schuldbewusste Kinder nach einem Lausbubenstreich. Der Überfall im Oktober war allerdings alles andere als ein harmloser Streich. Mit 767 Euro Beute konnte der mit Sturmhaube maskierte Jugendliche – der auch in seiner Schule bereits vielfach auffällig geworden war – flüchten, eine Fahndung blieb vorerst erfolglos. Am darauffolgenden Tag stellte sich der 14-Jährige dann aber gemeinsam mit seinem Vater, dem er die Tat gebeichtet hatte, freiwillig. Auch den noch vorhandenen Rest der Beute gab er zurück.
Dieser späten Reue verdankt er es wohl auch, dass er das Landesgericht am Mittwoch in Begleitung seiner Eltern verlassen darf und nicht in Handschellen. Zwei Jahre bedingte Haft lautet das rechtskräftige Urteil des Schöffensenates, bis zu 15 Jahre Gefängnis hatten ihm aufgrund der Anklage wegen schweren Raubes gedroht. Sein Komplize kommt mit 18 Monaten bedingt davon. Er war an der Planung der Tat beteiligt und hatte seinen Freund bei der Ausführung beobachtet. Auch Aufpasserdienste geleistet zu haben, bestritt der 15-Jährige aber.
"Kein Spaß"
Die Zeit hinter Gittern – beide Jugendlichen saßen in Untersuchungshaft – sei ihm bereits eine Lehre gewesen, beteuert sein Verteidiger. „Er hat erkannt, dass das kein Spaß ist."
Die beiden Freunde waren am Abend des 16. Oktober 2025 mit dem Bus zur OMV Tankstelle in der Wiener Straße gefahren. Der 14-Jährige flüchtete nach dem Überfall zu Fuß. Verletzt wurde niemand. Die Polizei bat in der Folge um Hinweise zur Ausforschung der Täter. Aufgrund des Fahndungsdrucks stellte sich der 14-Jährige.
Bewährungshilfe angeordnet
Sein Komplize wurde kurz darauf festgenommen. Tatwaffe und -kleidung sowie die Maskierung wurden sichergestellt.
Zusätzlich zur Haftstrafe wurde für beide Teenager Bewährungshilfe angeordnet.
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