Bediensteter verrechnete über Jahre keine Kanalgebühren

Traiskirchens Bürgermeister Andreas Babler bittet den Rechnungshof um Aufklärung

Traiskirchen.Über Jahre hinweg soll ein leitender Verwaltungsbediensteter in Traiskirchen Bescheide über Kanalgebühren nicht erlassen und dadurch einen finanziellen Schaden für die Stadt verursacht haben. Der Mann, ein langjähriger Mitarbeiter, wurde inzwischen abberufen – er soll derzeit in psychologischer Behandlung sein.

"Wir arbeiten die Sache intern auf, haben aber auch den Rechnungshof gebeten, zu prüfen", erklärt Traiskirchens Bürgermeister Andreas Babler (SPÖ). Konkret geht es um die einmalige Kanaleinmündungsabgabe und um jährliche Kanalbenützungsgebühren. Aufgeflogen ist der Fall, weil sich ein Bauträger nach den Gebühren erkundigt hat. Für die Aufarbeitung müssen jetzt sämtliche Bauansuchen der vergangenen Jahre überprüft werden.

Strafanzeige hat die Stadt keine erstattet. "Der Mitarbeiter hat sich persönlich nicht bereichert. Außerdem wollen wir das ganze Ausmaß kennen, ehe wir weitere Schritte überlegen", erklärte Stadtchef Babler.

Schaden

Bürger und Unternehmen, für die kein Bescheid erlassen wurde, müssen die Gebühren jetzt für maximal fünf Jahre nachzahlen. Ihnen entsteht zwar kein finanzieller Schaden, einzelne Betroffene könnte die Nachzahlung auf einmal aber natürlich treffen. In solchen Fällen soll eine Ratenzahlung möglich sein.

Sehr wohl dürfte der Stadt ein Schaden entstehen. "In Fällen, die älter als fünf Jahre sind, können wir auch nichts mehr nachfordern", erklärt Babler. Um wie viel Geld die Stadt umfällt, steht noch nicht fest. Etwa 100 nicht ausgestellte Bescheide sind bisher bekannt. Die Höhe der Gebühren ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich – neben Nachforderungen von wenig mehr als 100 Euro stehen Beträge jenseits der 30.000 Euro.

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