Beamter veruntreute 400.000 ?

Beamter veruntreute 400.000 ?
Ein Postbeamter verzockte sich an der Börse. Da zapfte er die Lebensversicherungen von Kunden an. Die Polizei ermittelt.

Herrn P. vertrauten die Leute. Kein Wunder, als Postamtsleiter in einer kleinen Gemeinde im Bezirk Melk und Gewerkschaftsmitglied genoss er in der Bevölkerung großes Ansehen. Damit ist es nun vorbei. Denn jetzt ermitteln Kriminalisten der Polizei Loosdorf gegen P. wegen Veruntreuung. Der Schaden dürfte sich mindestens auf rund 400.000 Euro belaufen.

Es war im Jahr 1989, als P. ein Sparbuch mit einer Einlage von drei Millionen Schilling bekam. Er solle das Geld bei der BAWAG-PSK in Bonds und Rents (festverzinsliche Wertpapiere) anlegen, gab der Besitzer des Sparbuchs P. mit auf dem Weg. Der Beamte legte das Geld an, doch nach einiger Zeit lockte ihn das große Aktiengeschäft. P. nahm sich die drei Millionen Schilling wieder und kaufte Aktien. Der Besitzer des Sparbuchs wusste von alledem nichts.

Doch als die Kurse in den Keller schlitterten und die Börsen bedrohlich wankten, bekam P. ein massives Problem: er hatte Millionen verspekuliert, musste aber weiter die Rendite auszahlen. Der Beamte brauchte also dringend Geld, um die enormen Verluste verschleiern zu können.

Da kam P. auf die Idee mit den Lebensversicherungen. Gleich mehrere Personen schlossen bei ihm Verträge ab, das Geld bekam er in den meisten Fällen gleich bar in die Hand gedrückt. Doch der Beamte zahlte das Geld bei der Bank nie ein. Um sein Lügengebilde nicht zusammenstürzen zu lassen, bekamen die Kunden (wertlose) Erlagscheinabschnitte, die mit einem Poststempel versehen waren. Für P. kein Problem, schließlich hatte er einen Generalschlüssel für die Filiale und konnte somit auch außerhalb der Dienstzeit "arbeiten", bis ihm die Polizei auf die Spur kam. P., für den die Unschuldsvermutung gilt, wurde nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe sofort vom Dienst suspendiert. Laut Kriminalisten sind bisher elf Geschädigte bekannt.

Die Bank will das Geld samt Zinsen übrigens wieder zurückzahlen, zuerst wird sie aber von dem Verdächtigen, der sich selbst gar nicht bereichert haben dürfte, die Schadenssumme zurückfordern.

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