Banküberfall in NÖ: 27-Jährige zu 18 Monaten Haft verurteilt

Landesgericht Korneuburg.
Angeklagte deutsche Staatsbürgerin zeigte sich am Landesgericht Korneuburg umfassend geständig.

Wegen eines Bankraubs in Hainburg (Bezirk Bruck a.d. Leitha) Mitte Mai sowie Betrugs ist eine 27-Jährige am Montag am Landesgericht Korneuburg zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Die deutsche Staatsbürgerin hatte sich schuldig bekannt, einen Angestellten mit einer nach damaligen Polizeiangaben "täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole" bedroht und 20.000 Euro erbeutet zu haben.

Verdächtige anhand von Fotos ausgeforscht

Nachdem sich die Frau selbst aus der Kassa bedient hatte, flüchtete sie zu Fuß in Richtung Stadtmitte. Eine Alarmfahndung verlief negativ, die Polizei veröffentlichte in der Folge Fotos aus der Überwachungskamera des Geldinstituts. Einige Tage später wurde die Verdächtige ausgeforscht. Bei einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung wurde ein Teil der Beute sichergestellt. Der Bankangestellte war unverletzt geblieben, erlitt aber einen Schock und musste psychologisch betreut werden.

"Kaufsucht"

Die seit einigen Jahren in Österreich lebende, gelernte Einzelhandelskauffrau ohne Job, Mutter eines achtjährigen Sohnes, hatte rund 10.000 Euro Schulden, u.a. bei Versandhäusern und dem Energieversorger. Sie war umfassend geständig und räumte vor dem Schöffensenat sichtlich zerknirscht ein, dass ihre finanzielle Misere in ihrer Kaufsucht begründet war. Ihrem Verteidiger zufolge wäre eine Therapie notwendig, um dieses Zwangsverhalten, weswegen sie in Finanzangelegenheiten bereits besachwaltet werde, zu überwinden.

Staatsanwalt Friedrich Köhl sprach von zwei Vorwürfen gegen die Beschuldigte. Demnach hatte sie ein Jahr zuvor, als sie bereits Sozialleistungen bezog, einen von der Bezirkshauptmannschaft auf 200 Euro ausgestellten Scheck auf 300 Euro "ausgebessert" - und diese Summe trotz des verkritzelten Belegs bei einer Bank tatsächlich erhalten. Für den Bankraub traf sie Vorbereitungen, indem sie in einem Geschäft einen Spielzeugrevolver kaufte und später dann - "zielorientiert und rational handelnd", so Köhl - eine zweite, größere Spielzeugpistole, die sie dann im Mai verwendete. Zuvor hatte sie sich laut dem Ankläger aus Schichten in Eiklar eingeweichten Toilettepapiers eine Maske gebastelt und eingefärbt - sie sah damit wie eine auffallend stark geschminkte Frau aus. Ihr Freund hatte von der Tat nichts bekommen.

Urteil nicht rechtskräftig

Mit dem Strafausmaß blieb der Schöffensenat an der unteren Grenze, verwies Richter Manfred Bodner auf Milderungsgründe wie Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Beschuldigte nahm es an, aber Köhl gab keine Erklärung ab.

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