Auf tödliche Gasexplosion in Niederösterreich folgte nun Schuldspruch

Auf tödliche Gasexplosion in Niederösterreich folgte nun Schuldspruch
Der Polier der für den Unfall verantwortlichen Baustelle wurde nicht rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt.

Eine tödliche Gasexplosion im März in einem Einfamilienhaus in Dürnkrut (Bezirk Gänserndorf) ist am Donnerstag vor dem Landesgericht Korneuburg aufgerollt worden. Der Polier jener Baustelle, die den Unfall ausgelöst haben soll, erhielt nach Gerichtsangaben wegen grob fahrlässiger Tötung acht Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstraße von 5.400 Euro. Das Urteil gegen den 53-Jährigen ist nicht rechtskräftig. Die Bewohnerin war nach der Explosion im Spital gestorben.

Leitung nicht überprüft

Im Prozess ging es laut Gericht um die Rechtsfrage, ob ein schweres Verschulden vorlag. In den Tagen vor der Explosion waren in der Nähe des Hauses Kanalgrabungsarbeiten durchgeführt worden. Ein Bagger war laut früheren Polizeiangaben auf eine Gasleitung gestoßen, hatte an einem Rohr gezogen und ein sogenanntes T-Stück einer Anbohrschelle beschädigt. Es wurde jedoch laut Gericht nichts unternommen, um die Leitung zu überprüfen. In Folge trat Gas aus und dürfte schleichend in das Gebäude eingedrungen sein.

Das Haus selbst hatte keinen Gasanschluss, es wurde bei der Explosion am 13. März zerstört. Die 66-jährige Bewohnerin wurde vom Notarzthubschrauber "Christophorus 3" ins AKH Wien geflogen, wo sie im April ihren Verletzungen erlag.

Schuldspruch

Der Angeklagte wurde am Donnerstag auch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, die drei Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab, teilte Gerichtssprecher Wolfgang Schuster-Kramer der APA mit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Eine Versicherung erhielt einen Teilzuspruch in Höhe von 10.000 Euro. Die anderen Privatbeteiligtenvertreter wurden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

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