Asyl: Waldhäusl legt sich mit Hacker an

Gottfried Waldhäusl
Wegen Umgang mit subsidiär Schutzberechtigten hängt zwischen NÖ und Wien der Haussegen schief

„Es kann sich nur um einen Irrtum handeln“, konstatiert der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Dass der nö. Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) subsidiär Schutzberechtigte – ehemalige Asylwerber, die nicht abgeschoben werdenkönnen – aus den Grundversorgungsquartieren des Landes wirft und ihnen mit der Streichung der Grundversorgung droht (siehe Hintergrund), sorgt für heftige Irritation im benachbarten Wien.

„Ich bin ehrlich gesagt verblüfft“, erklärt Hacker gegenüber dem KURIER. Noch vor einer Woche habe Waldhäusl bei einer Sitzung „großspurig“ erklärt, dass er kein Problem damit habe, wenn subsidiär Schutzberechtigte keine Mindestsicherung erhielten. Dann müssten sie eben in Asylheimen wohnen, erzählt der Stadtrat. „Offenbar weiß er nicht, was er gestern gesagt hat.“ Hacker hat das Land NÖ bereits zwecks Aufklärung kontaktiert.

Was den Stadtrat, der in der Vergangenheit mit heftiger Kritik an der Kürzung der Mindestsicherung aufgefallen ist, wundert: Waldhäusl sei in der Vergangenheit kein Verfechter von Wohnen in Privatunterkünften gewesen. Tatsächlich hat der Landesrat erst im Vorjahr Asylwerber mit negativem Asylbescheid von privaten Wohnungen in Landesquartiere verlegen lassen. „Was der Kollege Hacker sagt, interessiert mich nicht“, kontert Waldhäusl. Mit dem Seitenhieb: „Wir sind nicht in Wien.“ Dort würden sich knapp 6.000 subsidiär Schutzberechtigte in der Mindestsicherung befinden. „Das Geld möchte ich haben, das da die Donau runter fließt.“

In NÖ hingegen würden schon 40 Prozent der subsidiär Schutzberechtigten privat wohnen. Aufforderungen, sich eigene Quartiere zu suchen, gebe es ständig. „Das ist der erste Schritt der Integration.“ Da subsidiär Schutzberechtigte in der Regel im Land bleiben würden, wolle man, dass sie sich eine Arbeit suchen. Schaffe es jemand nicht, selbstständig zu werden, werde man die Streichung der Versorgungsleistung im Einzelfall prüfen. „Wenn jemand zu patschert ist, prüfen wir das und er kann im Heim bleiben“, sagt Waldhäusl. Zusatz: „Wo es notwendig ist, werden wir aber die Grundversorgung streichen.“ Niemand könne in der Hängematte liegen.

Rechtswidrig?

Hacker hingegen bezweifelt, dass die Vorgangsweise rechtens ist. Mit der §15a-Vereinbarung hätten sich die Bundesländer verpflichtet, eine Versorgungsleistung zu bringen. Werde die Grundversorgung gestrichen, verstoße das Land gegen diese Verpflichtung.

Flüchtlingshelfer mutmaßen, dass die Betroffenen nach Wien gedrängt werden sollen, wo sie – noch – Anspruch auf Mindestsicherung haben. Durch das „offenkundige Verschieben von Sozialleistungen in andere Bundesländer“ würde sich der Landesrat aber keinen Cent ersparen, sagt Hacker, der von einer „skurrilen Maßnahme“ spricht. „Ich halte mich an unsere Gesetze“, hält Waldhäusl dagegen. Indes hat sich auch die Volksanwaltschaft eingeschaltet. Sie will nun Infos vom Land.

Hintergrund

740 subsidiär Schutzberechtigte, die  in Grundversorgungsquartieren des Landes wohnen, erhielten Post: Sie sollen  im Juni in eine private Unterkunft übersiedeln. Andernfalls „müssen die Grundversorgungsleistungen nach Ablauf der Frist zur Gänze eingestellt werden“, heißt es in dem Schreiben, wie die Grüne  Landtagsabgeordnete Silvia Moser laut Standard aufdeckte. KURIER-Recherchen ergaben dazu, dass die Betroffenen bereits mit 14. April aus der Grundversorgung fallen dürften. 

Ein erwachsener subsidiär Schutzberechtigter erhält in Niederösterreich keine Mindestsicherung, sondern nur 365 Euro für Miete und Verpflegung aus der Grundversorgungsleistung. Jobs finden viele wegen des befristeten Aufenthaltsstatus schwer –  weshalb sie auf  die Quartiere angewiesen sind. Aus dem Büro von Landesrat Waldhäusl war dazu zuletzt zu hören, dass man im Einzelfall prüfen will, sollten Betroffene keine Wohnung finden.

Kommentare