Arsen-Morde: Polin zurechnungsfähig

Arsen-Morde: Polin zurechnungsfähig
Die Doppelmord-Verdächtige ist laut einem Gutachten schuldfähig. Die Frau und ihr Sohn sollen angeklagt werden.

Ich will frei sein." Bogu­mila W., 51, ist aber in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft Krems verdächtigt die Polin, zwei Pensionisten mit Arsen vergiftet zu haben. Jetzt liegt das letzte Gutachten, eine psychiatrische Expertise, vor. Wie bei Mordfällen üblich, ließ die Justiz prüfen, ob die Verdächtige zurechnungsfähig ist. Im Fall von Bogumila W. kommt der psychiatrische Gutachter Richard Billeth zu einem klaren Schluss: Ja.

Den ersten Verdacht der Verwandten wischte die Staatsanwaltschaft Krems noch vom Tisch. Doch dann waren es auch ihr zu viele Zufälle: Herbert Ableidinger, 68, aus Wien, und Alois F., 62, aus NÖ bauten körperlich bis zu ihrem Tode rapide ab; sie hatten eine Betreuerin, nämlich W.; und W. gelangte auf fragwürdige Weise an deren Vermögen. Danach ging es Schlag auf Schlag: In einer alten Gewebeprobe Ableidingers fand man eine hohe Menge Arsen. Am 27. März wurde W. festgenommen. Daraufhin wurden die Leichen für toxikologische Analysen exhumiert. Befund: Beide starben an einer mo­natelangen Arsen-Verab­reichung.

In dem Gespräch mit Psychiater Billeth beteuert W. ihre Unschuld, erzählt von ihrer Herkunft aus ärmlichen Verhältnissen und von ihrer Familie.

"Kein Mensch"

Wie sieht sich W. selbst? "Das Wohl anderer Menschen ist wichtiger als mein eigenes. Jetzt bin ich traurig . ... Ich habe gerne gearbeitet, Familie, Kirche und Freundinnen sind wichtig."

W. bezweifelt, dass beide Männer vergiftet worden sind. Auf die Frage, was sie über einen Menschen denkt, der andere mit Arsen vergiftet: "Das ist kein Mensch."

W. wurde nach ihrer Verhaftung depressiv und ist in medizinischer Behandlung. "Ich tue mir schwer mit dem Gedanken, beschuldigt zu werden." Ihr Anwalt Timo Gerersdorfer: "Das wird ein reiner Indizienprozess." Noch seien viele Fragen unbeantwortet: Etwa, woher W. das schwer erhältliche Gift haben könnte.

Derzeit laufen in Polen l etzte Erhebungen. Überdies wird jener 80-Jährige befragt, den W. zuletzt betreut hat. In seinem Blut wurden keine erhöhten Arsenwerte festgestellt. Mit einem Strafantrag rechnet Franz Hütter von der Staatsanwaltschaft Krems im Oktober. Eine Anklage droht laut Hütter auch W.s Sohn wegen "vermögensrecht­licher Delikte". Er soll weder Mittäter noch Mitwisser sein, aber das Vermögen beiseite geschafft haben.

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