Arsen-Mörderin wird ihre Strafe in Polen absitzen

Bogumila W. will heim nach Polen.
Jedes Jahr werden 100 Verurteilte aus EU-Nachbarstaaten in ihre Heimat überstellt.

Nächste Woche entscheidet das Oberlandesgericht Wien, ob die lebenslange Haftstrafe für die zweifache Giftmörderin Bogumila Wojtas angemessen ist. Die Strenge des Gesetzes wird die Polin erst dann verspüren. Ihrem Anwalt Timo Gerersdorfer ist es gelungen, der 52-Jährigen den Gefängnisaufenthalt bisher zu ersparen. Wegen Suizidgefahr verbrachte sie die U-Haft in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Ab Rechtskraft des Urteils kommt Wojtas ins Frauengefängnis Schwarzau, NÖ, in dem therapeutische Behandlung auch möglich ist.

Die Pflegerin, die zwei Lebensgefährten mit Arsen vergiftet hatte, um an ihr Vermögen zu kommen, möchte die Strafe in ihrer Heimat absitzen. Ehemann und Sohn könnten sie im Gefängnis leichter besuchen. Anwalt Gerersdorfer lässt gerade die Haftbedingungen in Polen prüfen. Sollten Besuche dort gegenüber Österreich (ein Mal pro Woche, bei Ehepartnern oder Lebensgefährten unter Umständen über Nacht) eingeschränkt sein, würde Wojtas ihren Antrag gern wieder zurückziehen. Was ihr aber wenig nützen dürfte: Österreich will ausländische Straftäter loswerden, auch ohne Einwilligung der Verurteilten. Ein EU-Beschluss sieht vor, dass Strafen im Heimatland (und auf dessen Kosten) verbüßt werden. Pro Jahr werden rund 100 von österreichischen Gerichten verurteilte ausländische Häftlinge in ihr Heimatland überstellt. Umgekehrt funktioniert das auch: Österreich bekommt rund zehn im Ausland verurteilte Österreicher pro Jahr zurück.

Zuchthaus

Freilich müssen die Voraussetzungen für die Haft halbwegs übereinstimmen. Gerersdorfer vertrat einen Ungarn, der wegen mehrerer Raubüberfälle in Österreich zu zehn Jahren Haft verurteilt und zur Verbüßung nach Budapest weitergereicht wurde. Allerdings werden Angeklagte in Ungarn noch in Ketten vorgeführt und Räuber ins Zuchthaus gesteckt, modernen Strafvollzug gibt es nur für leichtere Fälle. Nach Monaten gelang es dem Anwalt, seinen Mandanten nach Österreich zurückzuholen; der sitzt die Strafe jetzt in Graz ab.

Die Ex-Eissalon-Betreiberin Estibaliz Carranza, die zwei Männer ermordet und einbetoniert hat, will ihre lebenslange Haftstrafe in Spanien verbüßen. Sie wurde aber zusätzlich zur unbefristeten Anhaltung in einer Anstalt verurteilt. Derzeit wird geprüft, ob Spanien so eine Sonderform des Vollzuges überhaupt kennt.

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