Arbeiter starb in Hochofen: Vorgesetzte bestreiten jede Schuld

Ein Stapel Akten vor einem hölzernen Hintergrund mit einem Adlerwappen.
Weil er ohne Sicherheitsfreigabe zur Reparatur in einen Hochofen stieg, kam Mann qualvoll ums Leben. Prozess vertagt.

Es war ein tragischer Arbeitsunfall in einem Betrieb im Bezirk Baden, der einen Familienvater am 22. April dieses Jahres das Leben kostete. Der Mann war bei Wartungstätigkeiten auf dem Areal eines Autozulieferers schwer verletzt worden und vier Tage später im Krankenhaus verstorben. 

Am Landesgericht Wiener Neustadt mussten sich deshalb nun am Freitag zwei seiner Vorgesetzten wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Der Teamleiter sowie ein Abteilungsleiter des Unternehmens wiesen jedoch jede Schuld am Tod des Mannes von sich.

Der Vorfall hatte sich bei routinemäßigen Wartungsarbeiten in einem Lötofen ereignet. Wegen eines von außen unzugänglichen Problems musste einer der Arbeiter ins Innere klettern. Eigentlich wäre dies der nun angeklagte Teamleiter gewesen. "Ich war aber wegen einer Knieverletzung davor im Krankenstand und der Kollege hat deswegen angeboten, dass er hineingeht", schilderte der Mann am Freitag.

Sicherheitsfreigabe lag nicht vor

Man habe daraufhin begonnen, die notwendigen Sicherheitsfreigaben für die Arbeiten einzuholen. Ein spezielles Formular mit Anweisungen sei in solchen Fälle abzuarbeiten, man müsse Unterschriften von mehreren Verantwortlichen einholen, bevor tatsächlich jemand in den Ofen steigen dürfe. Der an diesem Tag ebenfalls im Betrieb befindliche Abteilungsleiter habe sich telefonisch bemüht, die Verantwortlichen zu erreichen, die Freigaben seien aber noch nicht vorgelegen, der Kollege sei trotzdem eigenmächtig eingestiegen: "Auf einmal war er weg. Ich habe gefragt, ob ihn jemand gesehen hat, da hat es geheißen, er ist schon im Ofen."

Was der Arbeiter offenbar nicht wusste. Die Stickstoffzufuhr zum Ofen war nicht abgeschaltet worden. Er starb qualvoll an einem "Sauerstoffschaden des Gehirns mit Atemlähmung", wie die Staatsanwältin in ihrer Anklage formuliert. "Ich hatte den Stickstoff schon Tage vorher ausgeschaltet und wusste nicht, dass ihn anscheinend jemand wieder aufgedreht hatte", beteuerte der Teamleiter. "Haben Sie das noch einmal überprüft?", wollte der Richter wissen. "Nein", lautete die Antwort.

Ob er die Gaszuleitung unterbrochen habe, als klar war, dass ein Kollege in den Ofen gestiegen war? Wieder war die Antwort: "Nein." "Wieso nicht?", fragte der Richter nach. "Wir sind alle im Kreis gelaufen und haben gewartet, dass er wieder aus dem Ofen kommt."

Seitens der Geschäftsführung des Unternehmens hatte man unmittelbar nach dem tragischen Unglück erklärt: "Für die durchgeführten Instandhaltungsarbeiten lagen detaillierte Arbeitsanweisungen für jeden einzelnen Arbeitsschritt vor." Alle für die Durchführung der Wartung vorgeschriebenen Ausrüstungen seien "in einwandfreiem Zustand vorhanden und zugänglich" gewesen. 

Prozess vertagt

"Mein Mandant wird diesen Tag nie vergessen", betonte der Verteidiger des Teamleiters. Verantwortung für den Tod des Kollegen trage er aber keine. 

Der Prozess wurde vertagt.

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