Alles rechtens beim Kameltheater
Ein Brief des Verfassungsgerichtshofs landete am vergangenen Mittwoch auf dem Tisch von Rudolf Pfeffer. Der Bürgermeister von St. Aegyd am Neuwalde im Bezirk Lilienfeld dürfte das 24 Seiten starke Dokument mit besonderem Interesse gelesen haben. Schließlich ging es um eine heikle Causa, die die Richter beschäftigte. Jetzt steht aber fest: Der Flächenwidmungsplan für das Kameltheater in Kernhof ist rechtens.
Zur Vorgeschichte: Der in einen Berg hineingebaute Zoo in Kernhof hat seit jeher nicht nur Fans. Besonders ein Anrainer lief gegen die Erweiterung des Tierparks Sturm und engagierte einen Anwalt. Man wandte sich an die Volksanwaltschaft, eine Missstandsfeststellung war die Folge. Kritisiert wurde, dass es die Baubehörde verabsäumte, ein geologisches Gutachten für einen absturzgefährdeten Felsen oberhalb des Tiergeheges einzuholen. Ein fehlendes Bewilligungsverfahren für weitere Baumaßnahmen war der Volksanwaltschaft ebenfalls ein Dorn im Auge.
Die Aufgabe der Experten war es nun, die Gesetzmäßigkeit des Flächenwidmungsplanes zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfer im Wortlaut: "Es ist daher auszugehen, dass der Flächenwidmungsplan (...) in der Fassung vom Gemeinderat am 10. Februar 1999 (...), die die Widmung ’Grünland – Parkanlage – Tier-und Freizeitpark’ festlegt, nicht als gesetzeswidrig aufgehoben wird".
"Wir haben immer betont, dass alle Genehmigungen korrekt gewesen sind", betont Ortschef Pfeffer. Er sei nun froh, dass die Sache beendet ist.
Kameltheater-Chef Herbert Eder lobt in einer Stellungnahme gegenüber dem KURIER die Gemeinde. "Es wurde immer perfekt gearbeitet. Die Entscheidung des Gerichts beweist, dass niemals getrickst wurde."
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