Alkolenker bat um Strafe statt Führerscheinabnahme - und landete vor Gericht
Er befand sich auf dem Weg von seiner Arbeitsstelle in Vösendorf zum Flughafen Schwechat, als ein 55-jähriger Wiener am 6. Juni dieses Jahres von der Polizei angehalten wurde. Dass ihn die folgende Kontrolle letztlich als Angeklagten vor einen Schöffensenat am Landesgericht Wiener Neustadt bringen würde, hätte sich der bis dahin unbescholtene Mann allerdings wohl nicht träumen lassen.
Dass es doch dazu kam, liegt an seiner Reaktion auf einen mehrfach missglückten Alkotest. Denn als ihm der Führerscheinentzug angedroht wurde, bat er die Beamten, ihn stattdessen eine Geldstrafe bezahlen und ihn weiterfahren zu lassen. Dies werteten die Polizisten als „versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt“ – laut §302 des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Haft zu bestrafen.
Diversion statt Urteil
So weit kam es am Mittwoch in Wiener Neustadt zwar nicht. Weil sich der Mann geständig zeigte, bot ihm die Vorsitzende des Schöffensenates eine Diversion anstelle einer Verurteilung an. 3.600 Euro und die Kosten des Strafverfahrens muss der Mann aber berappen.
Dass er alkoholisiert gewesen sei, bestritt er übrigens, obwohl der Alkomat letztlich 0,9 Promille angezeigt hatte.
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