Wie witzig ist es, am 20. April ein Bild von Eiernockerln mit grünem Salat in sozialen Medien zu posten? „Eigentlich eh nicht“, hat der Angeklagte mittlerweile eingesehen. Bedauerlich, dass er zu dieser Erkenntnis erst vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Wiener Neustadt gelangt ist. Dass der 51-Jährige trotz seiner Vorliebe für Adolf Hitlers Leibspeise nichts mit rechtsradikalem Gedankengut zu tun hat, wird aber auch rasch klar.
Etwa durch folgenden Dialog: „Wissen Sie, wer Hitler war?“ fragt der Richter. „Ja, schon. Was ma halt so in der Schule lernt“, antwortet der Arbeitslose. „Und wann er geboren wurde?“, setzt der Vorsitzende nach, um zu erkunden, ob ihm der 20. April als Hitlers Geburtstag geläufig ist. „I glaub 1945.“
Zu hinterfragen wäre, wie der dreifache Vater vor drei Berufsrichtern und acht Geschworenen mit einer Strafdrohung von bis zu 20 Jahren Haft wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung landen konnte. Er ist kein einziges weiteres Mal rechtsradikal aufgefallen. Keine sonstigen Fotos, keinerlei Kontakte zur rechten Szene. „Ich post’ auch, wenn’s einen guten Schweinsbraten gibt“, hält er für eine Entschuldigung. Die Geschworenen haben ein Einsehen: Freispruch.
Wie witzig ist es, ein Bild von sich mit SS-Kappe und selbst rasiertem Hitlerbärtchen zu verschicken? Eigentlich schon recht witzig, meint jener 47-Jährige, der einen Tag später auf derselben Anklagebank Platz nehmen muss – vor allem in betrunkenem Zustand. Und in einem solchen befinde er sich meistens, fügt der Arbeitslose hinzu.
Freigesprochen wird er aber nicht. Denn als ihm die Verfassungsschützer einen Besuch abstatteten, nachdem er im Wirtshaus mit erhobenem rechten Arm „Sieg Heil“ gerufen hatte, standen sie in seinem Wohnzimmer vor einer Hakenkreuzfahne samt Hitlerbild, Gürtelschnallen und SS-Runen. Ein Geschenk, wie der bekennende Alkoholiker betont. Neben ihm sitzt sein Neffe, der ähnliche Andenken gesammelt hat. „Alles nur a Spaß“, meint der 47-Jährige. Das Foto mit SS-Kappe sei auch nur für den privaten Gebrauch gedacht gewesen. Denn: „So kannst ned amal bei uns auf die Straßn gehn.“
Ins Gefängnis müssen die beiden nicht: 18 und 20 Monate Haft – bedingt.
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