Alkohol und Führerkult: Zwei Nazi-Prozesse in zwei Tagen

Der Platz der Angeklagten im Gerichtssaal
Niederösterreich: Bedingte Haft für ein Hitlerbild im Wohnzimmer.

Wie witzig ist es, am 20. April ein Bild von Eiernockerln mit grünem Salat in sozialen Medien zu posten? „Eigentlich eh nicht“, hat der Angeklagte mittlerweile eingesehen. Bedauerlich, dass er zu dieser Erkenntnis erst vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Wiener Neustadt gelangt ist. Dass der 51-Jährige trotz seiner Vorliebe für Adolf Hitlers Leibspeise nichts mit rechtsradikalem Gedankengut zu tun hat, wird aber auch rasch klar.

Etwa durch folgenden Dialog: „Wissen Sie, wer Hitler war?“ fragt der Richter. „Ja, schon. Was ma halt so in der Schule lernt“, antwortet der Arbeitslose. „Und wann er geboren wurde?“, setzt der Vorsitzende nach, um zu erkunden, ob ihm der 20. April als Hitlers Geburtstag geläufig ist. „I glaub 1945.“

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