Großer Ärger über Parkstrafe im Kremser Bühlcenter
Abzocke oder gerechte Strafe? Über diese Frage debattierten Internet-Nutzer in sozialen Medien. Weil ein Kunde sein Auto in der Parkgarage des Einkaufszentrums „Bühlcenter“ in Krems länger als vier Stunden abgestellt hatte, ist ihm eine „Parkgebühr“ in der Höhe von 200 Euro in Rechnung gestellt worden. In demselben Schreiben wird ihm auch eine Besitzstörungsklage angedroht, sollte er den Betrag nicht überweisen.
Der Autobesitzer gibt reumütig zu, die Hinweistafel vor der Einfahrt ins Parkdeck nicht gelesen zu haben, bezeichnet die „Strafe“ aber als völlig überzogen. 20 Euro wären aus seiner Sicht angemessen. Aber auch jene, die vor der Einfahrt die Tafel lesen wollen, müssen genau hinschauen, denn das wesentliche Detail ist im Kleingedruckten zu finden: „maximale Parkdauer vier Stunden“.
Stellungnahme
Die Center-Leitung bittet auf KURIER-Anfrage um Verständnis: Mit dieser Regelung wolle man das Problem mit den Dauerparkern in den Griff bekommen. Die Langzeitparker „wurden zum Problem, weil sie unseren Kunden langfristig Parkplätze wegnehmen“, erklärt die stellvertretende Centermanagerin Barbara Weinstabl in einer schriftlichen Stellungnahme.
Die Parkraum-Überwachung richte sich ausschließlich gegen die Langzeitparker und nicht gegen Kunden. Auch auf zahlreichen Hinweisschildern im Parkhaus sei die erlaubte Parkdauer nachzulesen. „Für Kunden, die gerne länger shoppen, gibt es eine Toleranzzeit“, betont die Managerin. Wie lange diese gilt, will sie aber nicht verraten. Bei Veranstaltungen wie Late Night Shopping oder Kinderevents würde es Sonderregelungen geben.Jürgen Zahrl
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