19-jähriger Waldviertler wollte Drogen mit Falschgeld bezahlen

Symbolbild
Der Mann aus dem Bezirk Krems bestellte zehn 50-Euro-Scheine im Darknet. Prozess endete mit sechs Monaten bedingter Haft.

Um seinen Drogenkonsum zu finanzieren, hatte ein 19-Jähriger aus dem Bezirk Krems insgesamt zehn falsche 50-Euro-Scheine im Darknet bestellt. Der Fall flog auf, weil die Post im Verteilerzentrum in Wien sein Paket abfing.

Auch die zweite Bestellung kam bei ihm nicht an. Weil es beim Versuch blieb und er die gefälschten Scheine nicht in Umlauf brachte, wurde er beim Prozess am Landesgericht Krems nur zu einer bedingten Haft von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Der Richterspruch ist bereits rechtskräftig.

Als Ursache für seinen Konsum mehrerer Drogensubstanzen nannte der Angeklagte eine persönliche Krise Anfang des Jahres 2018. Seine depressive Stimmungslage habe ihn soweit geführt, dass er sich selber in die Psychiatrie des Landesspitals Tulln einweisen ließ. Medikamente und Drogen seien eine Kombination gewesen, durch die er noch tiefer abgeglitten sei.

Falschgeld aus Holland

Als er Geldprobleme hatte, um seine Suchtmittel zu zahlen, wählte er spontan den Weg über das Darknet, um bei einem holländischen Anbieter Falschgeld zu kaufen. „Um zirka 100 Euro bekam man zehn falsche 50 Euro-Scheine“, erzählte der 19-Jährige.

Wie er den Weg in den digitalen Schwarzmarkt fand, konnte er der Richterin Schritt für Schritt erklären: „Ich habe die IP-Adresse meines eigenen PCs verschlüsselt und bin über einen Server in den USA ins Darknet eingestiegen“, sagte der Angeklagte. Woher er die IT-Kenntnisse habe, fragte die Richterin? „Das ist Allgemeinwissen“, betonte der 19-Jährige.

Er sei froh, dass die Bestellung nie bei ihm angekommen sei. Inzwischen sei er sauber und mache eine Lehre zum Mechatroniker, erzählte er. Die Richterin glaubte ihm, dass er den Vorfall bereue und legte eine Buße im untersten Bereich des Strafrahmens fest. Die Haft von sechs Monaten wurde für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung nachgesehen.

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