14 Monate bedingte Haft für Sehnsucht nach dem Führer

(Symbolbild)
68-Jähriger musste sich wegen Facebook-Postings vor Geschworenensenat verantworten.

Er hatte das große Forum für seine Meinung auf Facebook gesucht. Am Dienstag fand ein 68-Jähriger am Landesgericht nun das größtmögliche Forum im Rahmen der Rechtssprechung vor, um sich dafür zu verantworten. Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung saß der Wiener Neustädter vor einem Geschworenensenat auf der Anklagebank. Er hatte ein Video mit dem Titel „Muslimische Migranten ,Allahu Akbar‘ rufend durch Berlin ziehend“ geteilt und mit der Anmerkung versehen: „Da fehlt halt ein Führer wie damals, keine Osttussi.“

Wirre Theorien und "dunkle Gestalten"

Eben jene Anspielung auf die damalige deutsche Kanzlerin Angela Merkel versuchte der Mann dann auch in seiner Rechtfertigung zu bemühen. Er habe nicht „Adolf Hitler propagandistisch hervorheben“ wollen, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft formuliert ist, sondern auf einen männlichen Führer im Gegensatz zu Merkel angespielt, meinte der 68-Jährige sinngemäß. Zusammenhängende, klar formulierte Sätze zur Aufklärung seines Gedankengutes waren ihm kaum zu entlocken. Einer der wenigen: „Wennst zuhause sitzt, schaust dir halt alles durch. Da gibt jeder seine Meinung ab, das hab ich auch getan.“

Im Übrigen klagte er über „dunkle Gestalten“ in Wien, die ungleiche Behandlung von "Israelis und Palästinensern" und die Asylpolitik der Bundesregierung. Seine Meinung habe er "so wie sonst im Wirtshaus" geäußert. "Wenn Sie es öffentlich posten, ist es aber eben nicht mehr nur Ihre persönliche Meinung, die Sie einem Freund mitteilen, sondern für alle zugänglich", versuchte ihm die Vorsitzende des Geschworenensenats zu erklären.

Mildes Urteil

Dass ihm rechtsradikale Tendenzen nicht fremd sind, hatte der Pensionist schon 2019 deutlich unter Beweis gestellt, als er einen Presseartikel mit dem Titel „Ein Viertel aller Juden wurde binnen drei Monaten getötet“ mit den Worten „Zu wenig“ kommentierte. Damals war er mit einer Diversion anstelle einer Verurteilung davon gekommen - und der Weisung, am Programm "Dialog statt Hass" teilzunehmen.

Angesichts dieser einschlägigen Vorgeschichte fiel das Urteil der acht Geschworenen relativ mild aus: 14 Monate Haft, bedingt. Möglich gewesen wären 12 Monate bis 20 Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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