10.000 Euro Wasserrechnung: Kulanzlösung für Pensionistin

Eberhardt muss nicht voll zahlen
KURIER-Erfolg: Stadt lenkt bei 10.000 € Wasserrechnung nach Rohrbruch ein

Die Geschichte schlug vor Weihnachten hohe Wellen: Pensionistin Renate Eberhardt aus Klosterneuburg-Weidling flatterte eine Wasserrechnung über 10.096 Euro und 35 Cent ins Haus. Ein Rohrbruch im Garten war monatelang unbemerkt geblieben; Tausende Kubikmeter Trinkwasser rannen durch den Zähler.

Seit Mittwoch steht fest: Die Pensionistin wird die Rechnung nicht in voller Höhe zahlen müssen. Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager, vom KURIER auf den Fall aufmerksam gemacht, regt an, dem Beispiel anderer Gemeinden zu folgen und in Fällen von unverschuldetem Mehrverbrauch statt der vollen Gebühren nur die Selbstkosten zu verrechnen. Diese Vorgangsweise soll vom Gemeinderat beschlossen werden und dann auch für künftige Fälle gelten.

„Nicht bereichern“

„Bisher wurden Nachlässe nur nach sozialen Kriterien, also bei finanziellen Notlagen gewährt“, sagt Schmuckenschlager. „Jetzt müssen wir regeln, ab welchem Mehrverbrauch wir Nachsicht gewähren, wie die zugrunde liegenden Schäden erhoben werden und wie die Selbstkosten zu berechnen sind.“ Der Bürgermeister sucht eine ausgewogene Lösung: „Die Stadt will sich nicht am Schicksal einzelner bereichern, andererseits soll die Allgemeinheit aber auch nicht durch private Schadensfälle belastet werden.“

Im Gemeinderat darf Schmuckenschlagers ÖVP mit einer breiten Mehrheit für so eine Lösung rechnen. Ein Rundruf bei den drei größten Oppositionsparteien ergab, dass SPÖ, Grüne und FPÖ in diesem Fall ähnlich denken. SPÖ-Stadtrat Karl Hava und sein grüner Amtskollege Sepp Wimmer fordern darüber hinaus die Umrüstung auf Funk-Wasserzähler, mit denen man Rohrbrüche viel früher bemerken könnte. Dies ist für Schmuckenschlager wegen der hohen Kosten von rund einer Million Euro allerdings derzeit kein Thema. FPÖ-Stadtrat Josef Pitschko regt an, allfällige Versicherungsleistungen in die künftige Regelung einzubeziehen: „Wir wollen ja nicht doppelt entschädigen.“

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