Mega-Laufhaus: Kindergarten wehrt sich

Mega-Laufhaus: Kindergarten wehrt sich
Im Nebengebäude spielen Kleinkinder – der Betreiber will nun „alles rechtlich Mögliche tun“.

In der Zollgasse 3 im dritten Wiener Bezirk laufen die Bauarbeiten auf Hochtouren. Im künftig größten Rotlicht-Etablissement der Stadt sollen hier in wenigen Wochen in 35 Zimmern bis zu 200 Prostituierte Einzug halten. Der KURIER-Bericht dazu sorgte für Aufsehen. „Wir haben am heutigen Tag die letzten Unterlagen eingereicht“, hieß es am Donnerstag vom Betreiber. Der angepeilte Eröffnungstermin am Osterwochenende wird nicht realisierbar sein. Falls die zuständigen Stellen – wie Polizei, MA 36 und MA 37 – grünes Licht geben, könnten in wenigen Wochen bereits die ersten Freier begrüßt werden. Laut dem Geschäftsführer Peter Ulreich würden die Anfragen bereits so groß sein, dass man bis Jänner 2019 mit Prostituierten ausgebucht wäre.

Aufregung herrscht hingegen in einem KIWI-Kindergarten, der in einem Nebengebäude beheimatet ist. „Kinder in Wien spricht sich gegen das geplante Vorhaben aus, von dem auch wir aus den Medien erfahren haben, und wird alles rechtlich Mögliche tun, um dagegen vorzugehen. Wir werden den Dialog mit den Verantwortlichen im Bezirk sowie den Eigentümern suchen“, heißt es dazu.

Gesetzlich erlaubt ist ein Kindergarten neben einem Laufhaus. Denn seit 1. November 2011 sind für Prostitutionslokale keine 150 Meter weiten Schutzzonen mehr vorgeschrieben. „Dabei ist auch darauf Bedacht zu nehmen, dass die Wahrnehmbarkeit der Anbahnung durch die Öffentlichkeit, insbesondere durch Kinder und Jugendliche, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ein zumutbares Ausmaß nicht übersteigt“, heißt es im Gesetz. Der Betreiber verweist auf die noch ausständigen Entscheidungen: „Es wird alles von den Behörden überprüft.“ Vom Bezirk heißt es, dass man abwarten möchte: „Wenn die Auflagen erfüllt werden, kann der Bezirk nichts dagegen sagen.“

„Karaokebar ist unangenehmer“

Laut Hofrat Wolfgang Langer vom Prostitutionsreferat der Polizei hat sich die Abschaffung der 150-Meter-Verbotszone bewährt. „Es hat bisher nie Beschwerden darüber gegeben.“ Im Falle eines ähnlichen Laufhauses hatte sich eine Bürgerinitiative gebildet, die Maßnahmen eingefordert hat. „Nachdem es aufgesperrt hat, war alles vorbei“, berichtet der Polizei-Hofrat. Denn meist stelle sich heraus, dass die Freier ohnehin möglichst unauffällig in das Etablissement gehen wollen. „Jede Karaokebar ist unangenehmer in der Nachbarschaft“, meint Langer. Er will höchstpersönlich dafür sorgen, dass alle Vorgaben eingehalten werden: „Das ist ein sehr strenges Verfahren.“

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