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Terror in Villach: Lebenslange Haft für Angeklagten

Im Namen des IS verübte ein 24-Jähriger einen Messeranschlag und tötete dabei einen 14-jährigen Schüler. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte ohne Reue. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
PROZESS GEGEN EINEN 23-JÄHRIGEN SYRER WEGEN DES TERRORANSCHLAG VON VILLACH AM 15. FEBRUAR 2025

Das Urteil in dem Terrorprozess in Klagenfurt ist gefallen: Der 24-jährige Angeklagte wurde Mittwochabend zu lebenslanger Haft verurteilt.

Er wurde vom Schwurgericht einstimmig des Mordes, des fünffachen Mordversuchs und terroristischer Straftaten für schuldig befunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Blick zurück: Am 15. Februar 2025, 15.51 Uhr, marschierte der damals 23-Jährige auf Männer zu, die an diesem Samstagnachmittag durch die Villacher Innenstadt bummelten.

Eine Minute und 24 Sekunden später war ein 14-Jähriger tot. Fünf Menschen hatten lebensgefährliche Verletzungen.

IS-Horror in Kärnten 

Und der Mann, der damals mit einem Taschenmesser zugestochen hat? 

"Er hat nur gegrinst", erinnerte sich eine Polizistin, obwohl sie mit der Dienstwaffe auf ihn gezielt hatte. Und zeigte einen für das Terrorregime des IS typischen Gruß und ließ sich festnehmen. "Er hat den Horror in Kärnten, in Villach, Realität werden lassen", sagte die Staatsanwältin zu den Geschworenen. Ein Horror, der noch schlimmer hätte enden können, hätte nicht ein Lieferant den Angreifer mit dem Wagen gerammt.

Am Mittwochmorgen begann der Prozess gegen den Angreifer im Straflandesgericht Klagenfurt, unter Sicherheitsmaßnahmen, die eine Gratwanderung darstellen: Der Syrer saß hinter Panzerglas, es waren vor Prozessbeginn keine Aufnahmen erlaubt, nur das Gerichtsgebäude von außen durfte gefilmt oder fotografiert werden.

Journalisten ohne Laptop und Handy

Akkreditierte Journalistinnen und Journalisten mussten jedes elektronische Gerät beim Eingang abgeben, beobachteten das Verfahren also ohne Handy, ohne Laptop. Das sei keine Schikane, versicherte der Richter, der den Vorsitz in diesem Schwurgerichtsprozess hat, sondern diene dem "Schutz aller Verfahrensbeteiligten". 

Dass Journalisten während der Verhandlung regelmäßig aufstanden und hinausgingen, um zu berichten, nervte den Richter aber dann doch. Jedenfalls "ein klein wenig", wie er es ausdrückte.

Neu sind solche Einschränkungen bei brisanten Prozessen allerdings nicht, Ähnliches gab es bereits 2018 bei Verfahren in Graz, gegen Staatsverweigerer oder die rechtsextremen Identitären: Handys durften dort zwar mit in den Saal genommen, mussten aber ausgeschaltet werden, die Nutzung war ausdrücklich untersagt. Gerichtspraktikanten waren abgestellt, das zu kontrollieren.

Angeklagter hinter Panzerglas

Ein Angeklagter in einem Panzerglaskobel ist aber Neuland für die österreichische Gerichtsbarkeit, das kannte man bisher aus Russland oder den USA. Im Landesgericht Klagenfurt argumentierte man diese Maßnahme im Vorfeld mit der Gefährlichkeit, die trotz Hand- und Fußfesseln und Bewachung durch Justizwachebeamte von dem Angeklagten ausgehe.

Am Mittwoch saß der Angeklagte, mit heller Hose und weißem Hemd, regungslos im Gerichtssaal. Die Handschellen, mit einem Gurt am Oberkörper befestigt, wurden die gesamte Zeit über nicht abgenommen. Auf Fragen des Richters antwortete er nicht: "Ich habe schon alles gesagt."

Etwa, dass er zwei Tage vor dem Anschlag dem IS die Treue geschworen habe und "traurig" sei, dass er nicht von der Polizei erschossen wurde. Empfinde er Reue? "Nur, dass ich nicht gestorben bin."

Berichten ist eine Gratwanderung

Die Protokolle der Einvernahmen, aus denen der Richter zitierte, waren verstörend, ihre Wiedergabe war ebenfalls eine Gratwanderung: Zehn Menschen habe er töten wollen, aber keinen "Zugang zu einem Sprengstoffgürtel" gehabt. Als der Richter fragte, ob er so eine Tat erneut begehen würde, gab der Angeklagte nonverbal Antwort – er nickt.

Keine Einsicht, weiter radikalisiert

Das passt zur Einschätzung des Verfassungsschutzes, der den mittlerweile 24-Jährigen vier Mal befragt hat: Der Syrer sei zwar stets geständig, aber nicht einsichtig gewesen – und jederzeit bereit, erneut einen Anschlag zu verüben.

Blitzradikalisierung

Während der U-Haft hätten sich die radikalen Ansichten sogar noch verstärkt. Seit 2020 lebte der Mann mit seinem Bruder in Österreich, straffällig war er bis zum 15. Februar nie. Erst kurz vor der Tat habe sich der Mann zurückgezogen, beschrieb die Staatsanwältin. Sie sprach von einer „Blitzradikalisierung“ durch IS-Prediger und islamistische Propaganda auf Tiktok. 

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