Todesschuss in Kaserne in Kärnten: U-Haft über Soldaten verhängt

Todesschuss in Kaserne in Kärnten: U-Haft über Soldaten verhängt
Der Haftrichter genehmigte die Untersuchungshaft. Es liege "dringender Mordverdacht" vor.

Im Fall des getöteten 21-jährigen Grundwehrdieners in Kärnten hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am Donnerstag Ermittlungen wegen Mordverdachts gegen einen 20-jährigen Verdächtigen aufgenommen und einen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt.

Dieser wurde Freitagmittag vom Haftrichter genehmigt. "Nach derzeitiger Beweislage ist der dringende Tatverdacht des Mordes gegeben, da die Verantwortung des Beschuldigten aus gerichtsmedizinischer und waffentechnischer Sicht nicht nachvollziehbar ist. Aufgrund des Verletzungsbildes ist deshalb nach derzeitigem Ermittlungsstand von einem Tötungsdelikt auszugehen", sagte Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt zum KURIER. 

Die U-Haft gilt für 14 Tage. Der Verdächtige wurde bereits in die Justizanstalt Klagenfurt gebracht.

Obduktion bereits durchgeführt

Der 21-Jährige war am Dienstag gestorben, nachdem er in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau von einem Schuss getroffen worden war. Ein gleichaltriger Wachsoldat gab an, dass sich im Bereich der Wache der Schuss aus seiner Dienstpistole durch einen Unfall gelöst habe. "Das, was er sagt, kann vorerst nicht in Einklang mit einem ersten ballistischen Sachverständigen-Gutachten gebracht werden", sagte Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. "So, wie der Verdächtige es schildert, kann es nicht passiert sein."

Laut dem Anwalt des Mordverdächtigen habe es sich um einen Durchschuss gehandelt. 

Eine Obduktion wurde bereits durchgeführt, zu der vorerst nur ein Kurzgutachten vorlag. Dieses besagte, dass der 21-Jährige durch den Schuss starb. Den genauen Hergang könne man erst nach einem genaueren ballistischen Gutachten klären. 

Unmittelbare Zeugen gebe es keine, erklärte Frimmel-Hesse, es würden aber weiterhin Befragungen durchgeführt. Die Videoüberwachung hat den Vorfall selbst nicht aufgezeichnet, angeblich gebe es ein Video aus dem Vorzimmer der Wache, dieses lag der Staatsanwaltschaft aber noch nicht vor.

Verteidiger: "Extrem tragischer Unfall"

Sein Verteidiger, der Salzburger Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sprach am Freitag gegenüber dem KURIER von einem „extrem tragischen Unfall“. Sein Mandant habe keinesfalls in „irgendeiner Tötungsabsicht“ gegen den 21-Jährigen gehandelt. 

„Es war ein extrem tragischer Unfall“, erklärte der Rechtsanwalt ohne weitere Details zum Hergang zu nennen. Der beschuldigte Grundwehrdiener habe nach dem Schuss selbst unverzüglich die Rettung gerufen. „Es tut ihm unendlich leid“, so Jelinek.

Laut "Kronenzeitung" habe es aber sehr wohl Streitereien zwischen den beiden Grundwehrdienern gegeben. Laut Jelinek hätten die beiden beim Bundesheer ein freundschaftliches Verhältnis gepflegt. Zu dem Zeitpunkt habe es laut Jelinek in der Kaserne einen Stromausfall gegeben, deshalb sei die Wache auch frei zugänglich gewesen. Der getötete Grundwehrdiener habe sich bei seinem Mandanten melden müssen, weil er Ausgangsverbot hatte und nur deshalb in die Wachstube gekommen sei. 

Darüber sagt der Anwalt zum KURIER, ein Zeuge habe noch mit dem vom Schuss getroffenen Soldaten geredet. Dieser habe gesagt, er sei von etwas "in den Rücken gestochen worden".  Jelinek abschließend: "Mein Mandant hatte kein Motiv für eine solche Tat."

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