Junge Zündler brachten Menschen in Lebensgefahr
Stefan O. ( Name geändert, Anm. ) lebt bei seiner Mutter, Arbeit hat er keine. „Es ist nicht leicht, etwas zu finden“, sagt der 18-Jährige mit leiser Stimme zu Richter Markus Grünberger.
O. verfügt also über ausreichend Tagesfreizeit, die er unter anderem mit Freund Julian S. ( Name geändert, Anm. ) verbringt. Am 14. Oktober 2017, die beiden sind zu diesem Zeitpunkt 17 Jahre alt, schlagen sie die Zeit in einer Wohnung tot. Sie kiffen und kommen dabei auf eine dumme Idee. Sie beschließen, durch die Landeshauptstadt zu ziehen und Papiercontainer in Brand zu setzen. Mit Wattepads, Tampons und einer Flasche Benzin ausgerüstet, fahren sie mit tags zuvor am Alpenbahnhof gestohlenen Fahrrädern los. Zuerst brennt ein Container am Bischofsteich. Als Feuerwehr und Polizei anrücken, flüchten die beiden Jugendlichen.
Sie haben in dieser Nacht aber noch nicht genug gezündelt, es geht weiter in die Tullner Bahnstraße. Dort wirft O. eine Dose mit benzingetränkten Wattepads in einen Papiercontainer. „Zuerst haben wir den Deckel zugemacht, dann nochmals geöffnet, damit Sauerstoff reinkommt und es besser brennt“, erzählt Stefan O. Weil der Behälter aber in der Nähe eines Mehrparteienhauses steht, breitet sich das Feuer rasch über die Fassade bis zum Dachstuhl aus. Das Leuchten des Flammenmeers ist kilometerweit zu sehen. Mit vereinten Kräften kann die Feuerwehr 14 Personen aus dem verqualmten Stiegenhaus retten, mehrere Wohnungen werden schwer beschädigt. „Es befanden sich auch Kinder in dem Haus. Menschen hätten ernsthaft zu Schaden kommen können“, sagt Grünberger streng zu einem der Angeklagte. Ein Gutachter stellt später einen Schaden in der Höhe von 500.000 Euro fest.
Bewegte Vergangenheit
Die Rechtsanwälte der Beschuldigten versuchen hingegen zu kalmieren. O. sei „ein junger Mann mit einer bewegten Vergangenheit, er war mehrmals in psychiatrischer Behandlung“, berichtet sein Verteidiger. Bei Julian S. habe das Suchtgift die Sinne getrübt, behauptet sein rechtlicher Beistand und fügt hinzu: „Das wahre Ausmaß war ihnen in keinster Weise klar und auch nicht beabsichtigt.“
Die unbescholtenen Angeklagten werden wegen Brandstiftung, Sachbeschädigung und Diebstahl schuldig gesprochen. Stefan erhält 18 Monate, sein Freund 24 Monate bedingte Haft. Die Urteile sind rechtskräftig.
„Nach unserem Dafürhalten wäre es kontraproduktiv, Sie ins Gefängnis zu stecken“, sagt Richter Grünberger.
Johannes Weichhart
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