Gesetz soll Handys in Schulen verbieten

Ein Drittel der Schüler benützt das Handy sogar in der Stunde. Eine neue Initiative möchte das ändern.
Aus Schulen soll das Mobiltelefon verbannt werden, Direktoren sind skeptisch.

Ich hab’ jetzt einfach etwas tun müssen", begründet Alice Strauss, warum sie sich an den Nationalrat wandte. "Schon vor sieben, acht Jahren hab ich zum ersten Mal gesehen, wie Kinder in einer Traube um ein Handy stehen und reinstarren. Und sich Pornos anschauen. Das war eine erste Klasse, das waren Zehnjährige."

Heuer wurde es der Gymnasiallehrerin aus Villach dann zu viel. Sie startete Ende April vorerst als Einzelkämpferin eine parlamentarische Bürgerinitiative: An allen öffentlichen Schulen soll die Nutzung von Mobiltelefonen generell untersagt werden. "Die Situation verschlimmert sich von Jahr zu Jahr. Die Kinder spielen gewaltverherrlichende Spiele. Dass sie sich Nacktbilder schicken, ist auch schon üblich, auch unter Zwölfjährigen." Strauss hofft auf wenigstens 50.000 Mitstreiter. "Je mehr Stimmen, desto eher muss die Politik reagieren."

Die 42-Jährige wünscht sich außerdem "Medienerziehung und Umgang mit neuen Medien" als verbindliche Übung in den Lehrplänen aller Schulformen. Nach britischem Vorbild sollten darüber hinaus alle Seiten, die Minderjährige nicht anklicken dürfen, für diese Gruppe allgemein gesperrt werden.

Die Akademikerin, die am Peraugymnasium in Villach Sport, Geografie und technisches Werken unterrichtet, ist selbst zweifache Mutter. Nach Berichten über Cyber-Mobbing und Cyber-Bullying sei sie hellhörig geworden, da viel davon über Smartphones laufe. "Aufklärung ist da ganz wichtig. Man muss eigentlich auch die Eltern fragen, warum sie glauben, dass ihre Volksschulkinder schon ein Handy brauchen?"

Immer dabei

Erst zu Wochenbeginn präsentierte das Nachhilfeinstitut Lernquadrat eine neue Studie: Demnach haben 90 Prozent der befragten Jugendlichen ihr Mobiltelefon ständig bei sich. Zwei Drittel nützen es in der Pause, ein Drittel sogar während des Unterrichts.

Strauss untermauert ihre Initiative auch mit internationalen Beispielen und Warnungen von Medizinern. So gäbe es in Frankreich bereits seit fünf Jahren ein generelles Handy-Verbot an Schulen, allerdings begründet mit der Strahlung. Laut einer Studie der Universität Münster aus 2011 fühle sich jeder dritte Schüler von Cyber-Mobbing betroffen. Gemäß einer Salzburger Untersuchung seien 2,5 Prozent der Jugendlichen in Österreich bereits internetsüchtig.

Schulintern geregelt

Die Politik sieht Johannes Bauer, Direktor am Wiener Gymnasium Wasagasse (9. Bezirk) nicht gefordert; seiner Meinung nach muss sich das jede Schule selbst ausmachen. "Wer hier ein Gesetz braucht, hat schon verloren", sagt Bauer. In einem Bereich, der sich so schnell ändert, hält er bundesweite Gesetze für lächerlich. Außerdem: "Wie soll das exekutiert werden?" Das Thema, die Schüler weg von den Mobiltelefonen zu bringen, unterstützt Bauer aber prinzipiell. Nach einer Testphase und Gesprächen mit den Schulpartnern gibt es in der Wasagasse nun ein Handyverbot für Unterstufenklassen.

Auch Monika Auböck, Direktorin des Gymnasiums Contiweg (22. Bezirk), ist der Meinung, dass Befehle nicht von oben kommen sollen, sondern dass Konzepte mit Eltern und Schülern erarbeitet werden müssen. Das Modell "Dornröschen 2.0" soll ab September umgesetzt werden. Dabei werden Handys im Unterricht ("außer der Lehrer fordert zu Recherchezwecken dazu auf") und am Gang verboten. Ein Mal in der Woche soll es den handyfreien "Chillax"-Tag geben – mit alternativem Pausenprogramm im Turnsaal oder der Bibliothek.

Schüler des Gymnasiums Contiweg sind über ein Verbot geteilter MeinungEin generelles Handyverbot an Schulen? Das hält Caro Mesiha für Blödsinn. Die Oberstufenschülerin des BG Contiweg verrät: „Ich würde es einfach trotzdem benutzen.“ Natürlich nicht während der Stunde, aber in der Pause, um mit Freunden und Eltern in Kontakt zu bleiben.

Mathieu Kandolo, der ebenfalls die fünfte Klasse im Bundesgymnasium in Wien-Donaustadt besucht, sieht das anders. Er hätte auch kein Problem damit, das Handy abzugeben. Und Schulsprecherin Julia Chmela lässt das Handy manchmal sogar absichtlich zu Hause. „In der Schule rede ich eh mit meinen Freunden.“

Handy als Hilfsmittel

Mitschülerin Winona Eleazer verwendet das Handy während der Schulzeit zwar auch nicht oft, trotzdem muss sie zugeben: „Ohne Handy in der Hosentasche fühle ich mich leer.“ Und auf lautlos sei es ohnehin geschaltet. Ein gesetzliches Verbot findet sie nicht gut. Außerdem finden Smartphones auch als Hilfsmittel im Unterricht immer häufiger Verwendung. Wer kein Wörterbuch dabei hat, darf in der Englisch-Stunde mit dem Handy die Übersetzung suchen; in der Geographiestunde können Informationen auch mittels Internet-App gesucht werden. Und dann gibt es natürlich die Klassen-Gruppe auf dem Nachrichtendienst „WhatsApp“, in der man sich über Neuigkeiten oder Hausübungen austauscht.

Chmela und Eleazer sind die zwei „IT-Beauftragten“ der Schule. Die beiden Mädchen besuchen regelmäßige Schulungen rund um das Thema Smartphones – und wenn es in der Schule zu einem Cybermobbing-Vorfall kommt, dann werden die beiden Mädchen auf den Plan gerufen. Seit September war das zwei Mal der Fall.

Zumindest noch bis zum 1. Juli ist Strauss’ Anliegen online: Dann tagt der zuständige Ausschuss des Parlaments zum nächsten Mal. Vermutlich dürfte die Bürgerinitiative Handy- und Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen bei diesem Termin behandelt werden.

Um sie einreichen zu können, musste Strauss mindestens 500 Unterschriften wahlberechtigter Staatsbürger vorlegen. Bei Petitionen wie zum Hypo-Untersuchungsausschuss ist dagegen die Unterstützung eines Abgeordneten nötig. Sobald die Initiative eingebracht wurde, ist unterschreiben nur noch elektronisch möglich, also auf der Homepage des Parlaments im Internet. Hier ist nun keine Mindestanzahl von Unterzeichnern mehr nötig: Behandelt wird die Initiative auf jeden Fall, egal ob 100 oder 100.000 Unterschriften.

Sobald die Initiative im Ausschuss landet, geht sie offline, eine Unterstützung ist damit nicht mehr möglich. Der Ausschuss hat mehrere Möglichkeiten: Er kann die Petition einem Fachausschuss zuweisen oder der Volksanwaltschaft übergeben. Die Mandatare können die Idee aber einfach nur „zur Kenntnis nehmen“, damit wäre die Initiative beendet.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BI/BI_00045/index.shtml

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