Gerichtlicher Vergleich
1. Die KURIER Zeitungsverlag und Druckerei GmbH sowie die Telekurier Online Medien GmbH & Co KG, vertreten durch Ruggenthaler, Rest & Borsky Rechtsanwälte OG verpflichten sich gegenüber Dr. Andreas Staribacher, vertreten durch Freimüller, Obereder, Pilz & Partner Rechtsanwälte GmbH, es bei sonstiger Exekution ab sofort zu unterlassen, den Namen von Dr. Andreas Staribacher oder dessen Lichtbild im Zusammenhang mit unwahren ehrenbeleidigenden und/oder kreditschädigenden Behauptungen des Inhaltes
* er sei Eigentümer und/oder Halter des Luftfahrzeuges OE-HOO mit der Typenbezeichnung Bombardier Challenger 300, mit dem die Ehefrau und die sechsjährige Tochter eines kasachischen Dissidenten am 31.03.2013 von Rom nach Kasachstan gebracht wurde;
* er habe Kenntnis über den von der AVCON Jet AG durchgeführten Taxiflug von Italien nach Astana gehabt, er habe diesen bestellt oder sei sonst in irgendeinem Zusammenhang mit diesem Flugauftrag gestanden;
* er sei für die kasachische Regierung oder den kasachischen Geheimdienst tätig;
oder inhaltlich gleichlautende Behauptungen zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten.
2. Die KURIER Zeitungsverlag und Druckerei GmbH und die Telekurier Online Medien GmbH & Co KG verpflichten sich, die Punkte 1. und 2. dieses Vergleiches entsprechend dem Talionsprinzip im KURIER unter Nennung des Gerichtes und des Aktenzeichens, fettgeschriebenen Prozessparteien, den Vertretern und des Vergleichsdatums binnen 14 Tagen zu veröffentlichen.
Handelsgericht Wien, 19.08.2013, GZ 39 Cg 56/13y
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