Auf seiner Brust habe er ein Ass und eine Billiardkugel mit der Zahl "8" tätowiert, laut Staatsanwaltschaft ein möglicher Code für 1H/AH (=Adolf Hitler). Nachweisen konnte man die Vermutung nicht. Zur Frage des Richter-Teams, was seine Tattoos bedeuten und ob er sie nicht mit etwas Anderem überdecken lasse, antwortete der Angeklagte: "Das sind Würfel, Karten und Billiardkugeln. Da werden noch viele Billiardkugeln dazu kommen. Nur in Österreich muss man nachdenken, welche Zahl man rauf schreibt."
Weiters soll er laut einem Zeugen, der bei der Verhandlung unentschuldigt ferngeblieben ist, bei Festen deutlich wahrnehmbar für andere „Heil Hitler“ geschrien haben.
Verteidigung plädiert "nicht schuldig"
Sein Verteidiger kontert: "Die erhobenen Vorwürfe werden zurückgewiesen. Es trifft zu, dass er die Beiträge online gestellt hat. Wenn sich mein Mandant am Austausch beteiligt hat, dann ohne ideologischen Hintergrund. Er hat unüberlegt gehandelt."
Der Angeklagte habe früher sogar eine Freundin aus Sopron gehabt, die Angehörige der Roma war. Seine etwaigen Vorstrafen (fünf Mal Körperverletzung, einmal schwere Körperverletzung) hätten nichts mit dem aktuellen Fall zu tun. Für einen Vorsatz gäbe es laut Verteidiger keine Indizien.
"Hitler ist ein Sackgesicht“
Der Angeklagte bekannte sich anschließend auch nicht schuldig. Die Postings seien „eine Blödheit“ gewesen. Seinen Facebook-Account habe er seiner philippinischen Frau zuliebe gelöscht. Zu viele weibliche Bekanntschaften seien dort vertreten gewesen. Das Löschen dürfte schlussendlich aber nicht funktioniert haben.
Warum er immer wieder Bilder mit Bezug zur NS-Zeit oder rassistischen Tendenzen postete, konnte er nicht sagen oder sich aufgrund extremen Alkoholkonsums nicht mehr erinnern.
Den Geschworenen versuchte er zu versichern, die Überzeugungen des Nationalsozialismus und Adolf Hitlers nicht zu teilen: „Herr Hitler ist für mich kein Mensch. Er ist ein Sackgesicht. Ich hasse den Nationalsozialismus“, erklärte der Beschuldigte emotional.
Dass er den Hitlergruß bei Festen gezeigt haben soll, verneinte der Angeklagte vehement. Er habe einen Wandel im Leben erfahren und aufgrund der Fürsorge für sein Kind gar keine Zeit mehr zum Fortgehen gehabt.
Es wird laut im Gerichtssaal
Womit sich der Angeklagte sicher keine Freunde im Gericht gemacht hat, war seine schnippisch anmutende Haltung gegenüber Fragen der Richterin und Staatsanwaltschaft. Vom Richter-Trio wurde er deshalb auch mehrmals zur Beantwortung der Fragen und Ruhe hingewiesen.
Ehemals Mitglied einer rechtsextremen Gruppierung
Es gäbe jedoch Fotos, die den gelernten Schlossermeister und Lehrlingsausbilder in seiner Jugend beim Hitlergruß mit einer rechtsextremen Gruppierung zeigen.
Diese seien jedoch bereits verjährt und der Angeklagte sei laut eigener Aussage „der Erste gewesen, der dort mit 17 Jahren wieder ausgetreten ist“. Für die Staatsanwältin seien die immer wieder aufkommenden Rechtfertigungen durch Alkoholkonsum zu wenig: „Am Ende ist alles eine ‚bsoffene Gschicht’ gewesen?“.
Die Verteidigung sah den Versuch, den Angeklagten in das rechte Eck zu rücken: "Es wird versucht, ein Gesamtbild darzustellen, dass der Angeklagte den Nationalsozialismus unterstützt. Der Angeklagte war keinen Tag arbeitslos, ist Meister und bildet Lehrlinge aus. Eine spezialpräventive Verurteilung macht keinen Sinn. Er will den Nationalsozialismus nicht nach außen tragen."
Die acht Geschworenen befanden den Angeklagten nach dem Verbotsgesetz einstimmig für schuldig. Die Richterin verhängte ein bedingtes Strafmaß von 14 Monaten. Von der Beschuldigung der Verhetzung wurde der Angeklagte freigesprochen. Die Verteidigung nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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