Ein „irrer Plan“, um die Ex-Freundin zurückzuerobern
Es war ein „etwas irrer Plan“, wie es die Staatsanwältin formulierte, mit der ein 43-jähriger Lkw-Fahrer versucht haben soll, seine Ex-Freundin zurückzugewinnen. Nachdem die Frau die Beziehung beendet hatte, soll der Burgenländer ihr teilweise giftige Substanzen wie Insektizide und Salzsäure in Getränke gemischt haben. Er musste sich am Dienstag in Eisenstadt vor einem Schöffensenat wegen der Vorwürfe der Körperverletzung und absichtlichen schwerer Körperverletzung verantworten.
Aus mit gemeinsamer Zukunft
Doch der Reihe nach. Kennengelernt hatten der Lkw-Fahrer und die 36-Jährige einander bei der Arbeit. Im Juni 2021 gingen die beiden eine Beziehung ein. Gemeinsam wollte das Paar in ein Reihenhaus ziehen, die Möbel waren schon bestellt. Doch im Februar war es mit der gemeinsamen Zukunft vorbei. „Er hat gesagt, ich darf ihn nie verlassen und ich brauche auch nicht mehr arbeiten gehen. Es war mir zu eng, als würde ich eingesperrt werden“, schildert die Zeugin vor Gericht. Das Verhältnis zu dem Angeklagten beschreibt sie als „kleine Affäre“.
"Eine Welt ist zusammengebrochen"
„Für mich ist eine Welt zusammengebrochen, als sie die Beziehung beendet hat“, sagte der Angeklagte. Das alles sei sehr plötzlich passiert. Er habe die Frau halten wollen. „Er wollte sie in eine missliche Lage bringen, um sie zu retten und als Held dazustehen“, nannte die Staatsanwältin das Motiv.
Einmal habe er einen Kübel mit Malerutensilien angezündet, nur um das Feuer vor den Augen der Angebeteten zu löschen. Einmal soll der 43-Jährige auch Schnaps in das Bier der Frau geleert haben, was diese allerdings gleich bemerkte. „Weil das nicht funktioniert hat, ist er immer extremer geworden“, sagt die Anklägerin.
"Wollte, dass sie meine Hilfe braucht"
Immer wieder hat der Beschuldigte seine Ex-Freundin am Arbeitsplatz getroffen. Im März soll er der Frau, u. a. in deren Wohnung, die oberhalb des Arbeitsplatzes lag, Lösungsmittel in Mineralwasserflaschen, in ein Gurkenglas sowie in eine Trinkflasche gemischt haben. Mit fünf verschiedenen Substanzen soll er die Getränke der zweifachen Mutter versetzt haben, einige von ihnen sind – so führte es der chemische Sachverständige aus – giftig.
„Ich wollte nur, dass ihr ein bisschen übel und schwindlig wird und sie meine Hilfe braucht“, rechtfertigte sich der 43-Jährige vor Gericht. Er sei unter Schock wegen des Beziehungs-Aus gestanden und hätte Stress gehabt, betont der Angeklagte immer wieder. "Es war eine dumme Idee."
Auch Kinder hätten beinahe getrunken
Auch die beiden Kinder der Frau hätten beinahe aus einer Mineralwasserflasche getrunken, in der später Reste von Lösungsmittel gefunden worden waren. „Das Wasser war trüb und es war ein Schaum drauf, da hat Mama gesagt, ich soll das wegleeren“, sagt eines der Kinder vor Gericht.
Doch weil den dreien sowohl Konsistenz als auch Geruch der Flüssigkeiten verdächtig vorkamen, filmten sie den 43-Jährigen mit der Handykamera. Ein Video zeigt den Mann, als er versucht haben soll, eine Substanz in eine Trinkflasche zu geben.
„Als wir ihm das Video gezeigt haben, war er sprachlos. Und als ihn ein Kollege nach der Festnahme gefragt hat, ob ihm bewusst ist, dass sie sterben hätte können, hat er ,Ja’ gesagt“, sagt eine Polizeibeamtin als Zeugin aus.
Seit März in U-Haft
Der 43-Jährige, der seit dem Vorfall im März in Untersuchungshaft ist, bekannte sich am Dienstag zu den Vorwürfen teilweise geständig. Gesundheitlich schaden habe er seiner Ex-Freundin aber nicht wollen, beteuert er.
Der Schöffensenat spricht den Angeklagten wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig. Es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte ein giftiges Insektizid in die Trinkflasche eingebracht habe.
Die in den Mineralwasserflaschen nachgewiesenen Stoffe seien allerdings nur im sehr geringfügigen Bereich nachgewiesen worden, weshalb der Beschuldigte in diesem Punkt im Zweifel freigesprochen wurde.
Drei Jahre Haft
Strafmildernd sei das teilweise Geständnis, der Umstand, dass es beim Versuch geblieben ist, sowie der bisherige ordentliche Lebenswandel des Angeklagten, führte die Vorsitzende des Schöffensenates aus. Erschwerend sei das Zusammentreffen von Vergehen.
Das Urteil – eine dreijährige Haftstrafe – zwei Jahre davon werden bedingt nachgesehen – ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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