Wählen Sie KURIER als bevorzugte Google-Quelle

Burgenland: Immer mehr Wegweisungen nach Streit

Immer häufiger enden Auseinandersetzungen mit polizeilichen Maßnahmen und gerichtlichen Verboten - ein Anwalt berichtet über die aktuelle Lage.
Anwalt Gerhard Ederer sitzt an seinem Schreibtisch und arbeitet an Dokumenten.

Immer öfter kommt es zu Streitigkeiten innerhalb von Familien, teils mit angedrohten Übergriffen, teils mit Gewalt. Bei Gefahr im Verzug und alarmierter Polizei besteht für Opfer die Möglichkeit, gegen den „Gefährder“ ein Betretungs- und Annäherungsverbot zu erwirken.

„Das ist eine sofortige Hilfe. In der Regel ist die Maßnahme zwei Wochen gültig. Für eine längerfristige Wegweisung kann bei Gericht ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt werden, die meistens eine Gültigkeit von sechs bis zwölf Monaten hat“, schildert Rechtsanwalt Gerhard Ederer aus Oberwart. „Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Ehescheidung kann der Richter die Dauer bis zum Ende des Scheidungsverfahrens erstrecken.“

Älteste Klientin war 85

In Ederers Kanzlei häufen sich die Vorfälle: Kinder gegen Eltern und umgekehrt, Kontroversen innerhalb von Geschwistern, Auseinandersetzungen zwischen Pärchen. Die meisten Wegweisungsfälle gibt es allerdings bei Ehestreitigkeiten. „Oftmals ist da auch Alkohol im Spiel“, so der Jurist. „Altersgrenzen bei gravierenden Konflikten gibt es mehr oder weniger keine.“

Ederer zufolge wurden bereits Fälle mit Gewaltszenen sowohl bei jungen, frisch verheirateten Paaren als auch bei langjährigen Ehepartnern bearbeitet. Die älteste Klientin war 85 Jahre alt. Die Pensionistin erwirkte nach groben Eskapaden ihres 88-jährigen Mannes ein Betretungs- und Annäherungsverbot, ehe sie sich scheiden ließ.

Streit im Schulbus

Auch Auseinandersetzungen unter 15-jährigen Schülern, die permanent im Autobus aneinandergerieten, verhandelte der Rechtsanwalt vor Gericht. Ebenso wurde schon eine aggressive 24-Stunden-Hilfe aus dem Haus ihrer pflegebedürftigen Patientin verwiesen.

„Sind bei Drohungen oder Gewalt Kleinkinder involviert, kann einem rabiaten Vater beispielsweise nicht nur der Zutritt zu Wohnung oder Haus verboten werden, sondern auch die Annäherung an Kindergarten beziehungsweise Schule“, erläutert Ederer. Das Annäherungsverbot untersagt in der Regel, dass sich der „Gefährder“ einer Person auf weniger als 100 Meter nähert.

Opfer von ernsthafter Bedrohung oder vollzogener Gewalt sollen sofort die Polizei alarmieren, empfiehlt der Jurist. Die Beamten erstellen dann eine Gefahrenprognose. Maßgeblich sind insbesondere die Aussagen der Betroffenen, sichtbare Verletzungen, die Art der Drohungen, frühere Vorfälle, Spuren am Einsatzort und das Gesamtverhalten der beteiligten Personen. 

Diese Konsequenzen drohen

Wird von der Exekutive ein Annäherungs- und Betretungsverbot gemäß § 38a Sicherheitspolizeigesetz verhängt und hält sich die Person nicht daran, hat dieser Verstoß laut Amt der burgenländischen Landesregierung folgende Konsequenzen: „Ein Gefährder, der den vom Betretungsverbot umfassten Bereich (Wohnung) betritt, sich sonst trotz bestehendem Annäherungsverbot einer gefährdeten Person annähert (unter 100 m) … begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 84 Abs. 1b SPG. Diese Verwaltungsübertretung ist mit einer Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen bedroht.“ Laut Behörde richtet sich das konkrete Strafausmaß nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Schwere des Verstoßes, allfälligen Vorstrafen sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Betroffenen.

Kommentare