Die Anzeige gegen den Polizisten stammt vom Schlepper – der als Zeuge geladene Serbe Lazar T. erscheint am Montag aber nicht vor Richterin Melanie Gschiel.
Polizist hat keinen Verteidiger
Der wegen „Körperverletzung unter Ausübung einer Amtsstellung“ angeklagte Polizist Ferenc G. ist hingegen gekommen und bekennt sich nicht schuldig. Der Polizist, der ein Monatseinkommen von 1.000 Euro und 300 Euro Kreditrückzahlung angibt, hat keinen Verteidiger, Verfahrenshilfe wurde ihm verweigert.
Was ist im vergangenen Juli passiert? Der aus Ungarn kommende Schlepper fährt im halsbrecherischen Tempo über Güterwege bei Halbturn im Bezirk Neusiedl am See, verfolgt von österreichischer und ungarischer Polizei und Assistenzsoldaten.
Im Video aus der Dashcam des ungarischen Polizeiautos, das im Gerichtssaal abgespielt wird, sieht man, wie der Schlepper immer wieder auf mehr als 100 km/h beschleunigt. Wer die Aufnahmen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hat, ist unklar, Ungarn ist jedenfalls mehr als verschnupft.
Nach einem Wendemanöver in einem Feld kann sich ein Polizeiwagen vor ihn setzen und zum Anhalten zwingen. Aus allen Einsatzautos springen Uniformierte mit gezogenen Waffen. Sie zerren den Schlepper aus dem Wagen und bringen ihn in einem Feld zu Boden. Zu sehen ist, wie einer der Polizisten – mutmaßlich der Angeklagte – in Richtung des Schleppers tritt und schlägt.
Ob er ihn trifft, ist unklar, weil der am Boden liegende Schlepper nicht zu sehen ist. Nach der Festnahme hatte der Schlepper eine Rissquetschwunde am Kopf.
Er habe ihn „nicht verletzt“, sagt der Polizist auf Fragen von Staatsanwältin Petra Bauer zunächst. Später, dass er keine Absicht hatte, ihn zu verletzten, er habe ihn auch nicht getroffen. Er wollte nur, dass der Schlepper den Anweisungen folge und sich nicht länger gegen die Festnahme wehre.
Schlussendlich behauptet der ungarische Polizist, dass in der Ausbildung darauf verwiesen werde, dass aus „taktischen Gründen“ ein Tritt und Schlag erlaubt seien, gleichsam, um Verdächtige zur Räson zu bringen.
Seinen Antrag, dazu einen Ausbildner als Zeugen zu laden, lehnt die Richterin ab, weil es im Verfahren „um eine Rechtsfrage“ gehe, dafür sei der Ausbildner nicht zuständig. Dennoch wird der Prozess auf 24. Juli vertagt, dann sollen Polizisten aus Österreich und ein ungarischer Kollege aussagen, die allesamt in Halbturn dabei waren.„Danke“, sagte Ferenc G. zum Schluss der gut halbstündigen Verhandlung - er werde auch am 24. Juli wieder nach Eisenstadt kommen.
Kommentare