Vier Monate für Sex mit Minderjähriger

Vier Monate für Sex mit Minderjähriger
In Eisenstadt wurde ein Pädagoge zu einer bedingten Haftstrafe wegen einer Beziehung zu einer 17-Jährigen verurteilt - nicht rechtskräftig.

Mit einem Schuldspruch endete Dienstag der Prozess gegen jenen Lehrer aus Mattersburg, dem vorgeworfen wurde, mit einer minderjährigen Schülerin Sex gehabt zu haben. Der damals 59-jährige Pädagoge hatte die 17-Jährige in Geografie unterrichtet und ihr in Latein Nachhilfe erteilt.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf ihm "Missbrauch des Autoritätsverhältnisses" vor. Der Prozess war  am 10. Jänner vertagt worden, weil der mittlerweile 61-jährige Lehrer in der ersten Verhandlung behauptet hatte, das Mädchen habe bei ihrer Einvernahme vor der Disziplinarkommission gelogen. Er habe mit ihr eine sexuelle Beziehung gehabt, jedoch erst nach ihrem 18. Geburtstag.

Richter Wolfgang Rauter lud daher das Mädchen und dessen Mutter als Zeugen ins Landesgericht. Das Mädchen sagte aus, dass es mit Sicherheit 2008, wenn nicht schon Ende 2007, also als es erst 17 Jahre alt war, Streicheleinheiten gab und der sexuelle Kontakt dann von dem Lehrer ausgegangenen sei.

Die Mutter des Mädchens schilderte vor Gericht, sie habe zu Silvester 2008 "erste Vermutungen gehabt, dass etwas nicht so ist, wie es sein soll." Da habe das Handy der Tochter geläutet und im Display erschien das Foto des Lehrers. Außerdem soll es auf dem Handy des Mädchens Fotos gegeben haben, die den Lehrer mit nacktem Oberkörper im Kinderzimmer seiner Schülerin zeigten.

Rauter verurteilte den suspendierten Pädagogen am Dienstag zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1200 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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