Viel Theatralik im Gerichtssaal

Viel Theatralik im Gerichtssaal
Betrugshandlungen mit einem Schaden von 20.000 Euro wurden einem Paar zur Last gelegt: Zwei Schuldsprüche.

Man konnte fast meinen, die Angeklagten hätten zu viele Richter-Sendungen im TV verfolgt. Denn die Theatralik, mit der ein südburgenländisches Ehepaar im Landesgericht Eisenstadt auffuhr, war kaum zu übertreffen. Heulend stand die Frau vor dem Gerichtssaal, ihr Mann war aufgelöst. Richter Wolfgang Rauter hatte die beiden Angeklagten kurz davor aus dem Saal verwiesen, nachdem sie bei der Aussage eines Belastungszeugen ausgeflippt waren. Der Prozess wurde vertagt und am vergangenen Freitag fortgesetzt.

Staatsanwalt Christian Petö warf dem Pärchen vor, bewusst Betrugshandlungen in der Höhe von rund 20.000 Euro durchgeführt zu haben. Geschädigte seien unter anderem Lieferanten, eine Rechtsanwaltskanzlei, eine Zimmerei, eine Elektroinstallationsfirma, und selbst die Rechnung für Sexartikel sei nicht bezahlt worden.

Hinzu kam der Vorwurf eines Automatenaufstellers, er habe dem Ehepaar 6000 Euro geborgt und nicht mehr zurückbekommen. "Der Mann lügt. Der wollte uns umbringen. Der schickte Männer mit Baseballschlägern", zeigte sich die Südburgenländerin, die mit ihrem Mann erfolglos ein Gasthaus betrieb, schon beim ersten Prozesstermin entsetzt. Auch mit der Schuldeinsicht der Eheleute war es nicht weit her, und auf die Kooperation mit ihrem Anwalt dürften sie auch nicht viel Wert gelegt haben.

Wende

Freitag sah die Sache plötzlich anders aus. "Meine Mandaten zeigen sich fast umfassend geständig", erklärte ihr Anwalt. Nur die Sache mit dem Automatenaufsteller würden sie nicht gestehen, weil diese falsch sei.

Erschwerend kam für die beiden Angeklagten hinzu, dass sie kein unbeschriebenes Blatt sind. Ganze 15 Vorstrafen gehen auf das Konto des Mannes, vom Kokainhandel über Vermögensdelikte bis hin zur Körperverletzung und somit eine bedingte Vorstrafe von 18 Monaten Haft. Seine Ehefrau war bereits vier Mal vorbestraft, wegen Nötigung, Körperverletzung und verbotenen Glücksspiels.

Ankläger Petö forderte den Widerruf des bedingten Haftaufschubes. Die Reue komme etwas spät, und das Vorstrafenregister sei lang. Verteidiger Richard Stengg setzte auf die wirtschaftliche Ungeschicklichkeit und die Naivität seiner Mandanten. "Man könnte das Ganze unter dem Titel ,mei potschertes Leben' zusammenfassen", meinte der Rechtsanwalt. Der Schöffensenat unter Richter Rauter verurteilte den Mann zu einer unbedingten Haftstrafe von einem Jahr. Vom Widerruf des Haftaufschubes sah er ab, dehnte die Probezeit aber auf fünf Jahre aus. Die Frau erhielt acht Monate bedingt. Die beiden Urteile sind rechtskräftig.

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