VGT zeigt Mensdorff-Pouilly wegen Fasan-Voliere an

VGT zeigt Mensdorff-Pouilly wegen Fasan-Voliere an
Tierschützer vermuten, dass Vögel trotz Verbots ausgesetzt werden

Anzeigen sind für Alfons Mensdorff-Pouilly nichts Neues, überhaupt wenn sie vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) kommen. Dieses Mal geht es um Fasane in einer Voliere des Jagdherren in Luising, Bezirk Güssing.

Fotos würden zeigen, dass sich „in der Voliere Fasane aus Massentierhaltung wie eh und je tummeln“, heißt es von VGT-Obmann Martin Balluch. Das Aussetzen von Wild ist seit heuer im Burgenland aber verboten. Die mutmaßlichen Beweisfotos bekamen die Tierschützer zugespielt. Neben der Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft bot Balluch auch an, die Fasane in seine Obhut zu nehmen, sollten sie beschlagnahmt werden.

VGT zeigt Mensdorff-Pouilly wegen Fasan-Voliere an

Dem VGT seien   Fotos aus der Voliere in Luising zugespielt worden

Von der BH gab es am Montag keine Bestätigung, ob eine Anzeige eingelangt sei. Auch Mensdorff-Pouilly wisse nichts von der Anzeige, wie er im KURIER-Gespräch erklärt: „Der Balluch soll sich erkundigen und keine Schmähs erzählen. Wir haben ein paar Fasane aus Ungarn importiert und halten sie in unseren Volieren – und hier bleiben sie auch.“ Denn die Haltung sei nicht verboten. Der Lobbyist hat nach eigenen Angaben auch eine Importgenehmigung der BH für die rund 300 Fasane. „Alle Fasane, die bei uns frei herumlaufen, sind Wildtiere, es wurde kein einziger ausgelassen“, sagt Mensdorff-Pouilly. Sein Revier hat er auf österreichischer und ungarischer Seite. „Eigentlich könnte ich wieder eine Besitzstörungsklage einreichen“, sagt der Jagdherr. 2016 standen er und Balluch vor dem Bezirksgericht Güssing. Damals gab es einen Vergleich und Balluch verpflichtete sich, das Jagdgebiet von Mensdorff nicht mehr zu betreten und auch keine Sympathisanten dazu anzustiften.

VGT zeigt Mensdorff-Pouilly wegen Fasan-Voliere an

Auf dem Bezirksgericht in Güssing gaben sich der Jäger und der Tierrechtsaktivist noch die Hand, als sie sich auf einen Vergleich einigten

Im Burgenland werde man die Fasane jedenfalls nicht aussetzen, wie Mensdorff-Pouilly versichert: „Ob ich sie hier in der Voliere schlachten lasse und wir sie essen, oder wieder nach Ungarn bringe, ist meine Sache.“

Fasane, Enten oder Rebhühner dürfen nur mit einer Genehmigung vom Land ausgewildert werden. „Viele Anträge sind noch nicht eingegangen und diese werden im Moment bearbeitet“, heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrats Leonhard Schneemann. An dem Verbot soll sich auch in der noch für heuer angekündigten Jagdgesetznovelle nichts ändern.

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