VfGH weist Antrag ab: Spalten bleiben erhalten

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag der burgenländischen Landesregierung zur Abschaffung von Vollspaltenböden in der Mastrinderhaltung abgewiesen. Der Vorstoß wurde im Dezember 2024 initiiert, mit dem Argument, die aktuell zulässige Haltungspraxis verstoße gegen das verfassungsrechtlich verankerte Tierschutzziel – vor allem, weil sie bei Zuchtrindern nicht erlaubt ist.
Wie nun das Landwirtschaftsministerium mitteilte, bleibt die bisherige Rechtslage aufrecht. In der Begründung heißt es, dass der Gesetzgeber einen großen Spielraum habe.
Laut VfGH seien unterschiedliche Anforderungen an Zucht- und Masttiere „unter Bedachtnahme auf wirtschaftliche Auswirkungen“ zulässig. Das Höchstgericht folgte damit im Wesentlichen der Argumentation des ÖVP-geführten Landwirtschaftsministeriums. „Die Entscheidung bestätigt: Tierwohl und ökonomische Realität wurden sachlich differenziert und damit rechtskonform berücksichtigt“, kommentierte Minister Norbert Totschnig.
Burgenland nutzt Kontrollinstrument
Die Landesregierung hatte die Verfassungsbeschwerde im vergangenen Dezember beschlossen. Mit der "abstrakten Normenkontrolle" können Bund und Länder Gesetze vom VfGH auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Das Burgenland nutze dieses Kontrollinstrument "als einziges Bundesland regelmäßig", um die Qualität des gesamten Rechtsbestandes zu sichern, hieß es in der Stellungnahme.
Die Entscheidung des VfGH, dass ein Gesetz den Anforderungen der Verfassung entspricht, werde "ebenso zur Kenntnis genommen", wie die Entscheidung über die Aufhebung eines Gesetzes. Es gehe dabei "nicht um Sieg oder Niederlage für das Land". Jede Entscheidung des VfGH sei ein "Sieg für den Rechtsstaat" und trage zur Sicherheit der Bevölkerung bei. Auch in Zukunft werde man Bestimmungen vom VfGH überprüfen lassen, die "besonders kritisch erscheinen".
Umdenken gefordert
Kritik am Land kommt von der Opposition. ÖVP-Landtagsabgeordnete Carina Laschober-Luif sieht ein „zunehmend bedenkliches Muster“ und fordert ein Umdenken: „Anstatt Steuergeld in aussichtslose Verfahren zu investieren, sollte der Fokus der Landesregierung stärker auf die konkreten Herausforderungen im Burgenland gerichtet werden.“
Kommentare