Schuss auf 80-Jährige: Bedingte Haft für Pensionisten
Symbolbild
Zusammenfassung
- Ein 73-jähriger Pensionist stand wegen versuchten Mordes an einer 80-jährigen Bekannten vor Gericht, Motiv laut Anklage: unerwiderte Liebe.
- Das Opfer überlebte unverletzt, der Angeklagte bestritt die Tötungsabsicht und wurde nach einem knappen Juryentscheid wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch verurteilt.
- Das Urteil lautet auf fünf Monate bedingte Haft, ist nicht rechtskräftig, und der Angeklagte wurde nach Monaten in U-Haft entlassen.
Ein 73-Jähriger ist am Dienstag wegen versuchten Mordes vor dem Landesgericht in Eisenstadt gestanden. Der Pensionist soll im vergangenen September in St. Martin an der Raab (Bezirk Jennersdorf) auf eine 80-jährige Bekannte geschossen, diese jedoch verfehlt haben.
Als Motiv nannte die Staatsanwaltschaft die unerwiderte Liebe des Angeklagten zu der Frau. Der Mann habe die 80-Jährige 2022 auf einem Pensionistenwandertag kennengelernt und sich verliebt. Die Frau habe ihn jedoch zurückgewiesen und lediglich eine Freundschaft gewollt. Als sie einen anderen Mann kennenlernte, sei der Angeklagte laut Anklage zunehmend aufdringlich geworden.
Gewehr versteckt
Wenige Tage vor der Tat soll der 73-Jährige ein Gewehr hinter einer Holzsäule bei der Terrasse der Frau versteckt haben. Die 80-Jährige fand die Waffe und nahm sie mit in ihr Haus. Als der Mann einige Tage später erschien, wollte sie ihn nicht hineinlassen. Laut Anklage drängte sich der Pensionist dennoch durch die Terrassentür ins Haus. Als die Frau Richtung Wohnzimmer ging, um die Polizei zu rufen, habe er das Gewehr genommen und abgedrückt. Der Schuss ging knapp an ihr vorbei in den Türstock.
Der Angeklagte bestritt vor Gericht die Tötungsabsicht. Den Hausfriedensbruch räumte er ein, nicht jedoch den Mordversuch. Er habe die Frau nie töten wollen. Das Gewehr habe er aus Angst vor Polizeikontrollen bei ihr versteckt und später zurückholen wollen. In dem Haus sei es zu einem Gerangel gekommen, bei dem sich ein Schuss gelöst habe.
Dass er überhaupt eine Waffe besaß, erklärte der 73-Jährige damit, dass er 1975 die Jagdprüfung machen wollte, diese jedoch nicht bestand. Das Gewehr sei danach über Jahrzehnte bei ihm zu Hause weggesperrt gewesen. Erst einige Zeit vor der Tat habe er seine schwer kranke Katze erschossen und die Waffe anschließend, um sie zu verkaufen, in sein Auto gelegt.
Schwerhörigkeit als Problem
Die Befragung des Angeklagten gestaltete sich schwierig. Lautstärke und Sitzplatz mussten an die Schwerhörigkeit des Mannes angepasst werden. Dennoch kam es wiederholt zu Verständigungsschwierigkeiten mit der Richterin. Auf die Frage, wie das Gewehr entsichert wird, war beispielsweise die erschossene Katze die Antwort.
Am Nachmittag waren die 80-Jährige sowie weitere Zeugen geladen.
Opfer: "Ich verzeihe ihm"
Das Opfer verneinte in ihrer Aussage, dass es ein Gerangel gegeben habe. Die wie Frau gab, ebenso wie ein Kriminalbeamter an, dass ihr beim Angeklagten nie Hörprobleme aufgefallen seien. Sie bedauerte, dass der Mann nun in Eisenstadt in Haft sitze, und betonte: „Ich verzeihe ihm“.
Urteil nach 12 Stunden
Nach knapp zwölf Stunden Verhandlung ging die Abstimmung der Geschworenen zum versuchten Mord denkbar knapp aus: Vier Stimmen dafür und vier dagegen bedeuteten Gleichstand und damit eine Entscheidung im Zweifel für den Angeklagten. Er wurde wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Nach mehreren Monaten U-Haft durfte der 73-Jährige nach dem Prozess die Justizanstalt wieder verlassen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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